Den Kindern in Dauerpflegeverhältnissen fehlt bisher eine zivilrechtliche Absicherung durch das Familiengericht. Und sie leben dadurch in der großen Unsicherheit, daß auch noch nach Jahren der gewachsenen Bindungen in der Pflegefamilie plötzlich ihre leiblichen Eltern auf eine Herausnahme bestehen können, auch wenn dies nicht dem Kindeswohl dienlich ist.
Das ist gerade ganz aktuell, weil im Familienministerium derzeit ein Referentenentwurf für ein Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) diskutiert wird, der erneut die Situation von Pflegekindern verschlechtern würde, und sie keine Rechtssicherheit hätten zum Verbleib in der Pflegefamilie.
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