Das "Budget für Arbeit" muss von einer bloßen neuen eigenständigen Leistung zu einer besondere Leistungsform gemacht und die Leistungshöhe an dem tariflichen oder ortsüblichen Arbeitgeber-Bruttoentgelt für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung orientiert werden. Die Einsparungen des Bundes müssen für die Ausgestaltung der Leistung eingesetzt werden und ein eigener Rechtsstatus einer Beschäftigung unter nicht üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes geschaffen werden (Umsetzung von Art. 27, Abs. 1 UN-BRK).
Antrag: | Wir kämpfen für gute Arbeit und bessere Vereinbarkeit |
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Antragsteller*in: | KV Tübingen (dort beschlossen am: 26.04.2017) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 03.05.2017, 18:18 |
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