So wie bis jetzt liest sich die Forderung als ob das EP die Kommission nicht entmachten könnte. Das ist aber falsch, es geht nur um eine Änderung der dafür nötigen Mehrheit. Schon heute kann das EP der Kommission sein Misstrauen aussprechen (Artikel 17(8)).
Antrag: | Wir kämpfen um Europas Zusammenhalt |
---|---|
Antragsteller*in: | Franziska Brantner (Heidelberg KV) und 25 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 0%) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 29.04.2017, 13:29 |
Kommentare
Achim Jooß:
Nimmt man das Grundgesetz als Vorbild geht die Abwahl der*s Bundeskanzlers*in nur konstruktiv, also wenn zeitglei ein*e Nachfolger*in gewählt wird. Auf europäischer Ebene ist die wegen des Vorschlagsrechts des Rats nicht möglich, aber zumindest sollte das Parlament sich im Falle einer Abwahl intern schon auf einen Namen einigen.
2. einfache Mehrheit heisst für mich mehr Stimmen für die Abwahl als gegen die Abwahl. Sollte nicht zumindest wie in Deutschland eine Mehrheit der Mitglieder des europäischen Parlaments (aka absolute Mehrheit akaKanzlermehrheit) erforderlich sein?