Beschluss der BDK Münster 2016. Widerspruch im Programmentwurf: 100% EE-Strom bis 2030 passen nicht zu Kohlestrom bis 2037.
Antrag: | Wir machen Deutschland zum Vorreiter beim Klimaschutz |
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Antragsteller*in: | BAG Energie (dort beschlossen am: 02.04.2017) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 03.04.2017, 15:04 |
Kommentare
Horst Schiermeyer:
Wenn einzelne Kraftwerke noch zeitweise bis 2037 laufen dürfen, spielt dies einerseits für die deutsche CO-2-Bilanz kaum eine Rolle. Andererseits ist damit der Widerspruch zwischen BDK- und NRW-Beschlüssen faktisch aufgehoben.
Ob es sinnvoll ist, Kohlekraftwerke länger vorzuhalten, um sie in Betrieb zu nehmen, wenn die Wetterprognosen im Winter ein paar Tage "Dunkelflaute" vorhersagen, wird sich zeigen.