Die Entscheidung der Bundesregierung, jüdische Zuwanderung aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion zu fördern, basiert auf der historischen Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland und dem Wunsch, jüdisches Leben in Deutschland wieder zu etablieren und wachsen zu lassen. Dazu gehört, dass jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer die Möglichkeit erhalten, in Deutschland ein Leben aufzubauen und würdevoll führen zu können.
Jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer, Übersiedlerinnen und Übersiedler sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler unterscheiden sich aber im Rentenrecht, was zu einer Ungleichbehandlung und Diskriminierung führt.
Übersiedlerinnen und Übersiedler und Spätaussiedelnde können Renten nach dem Fremdrentengesetz erhalten, das heißt in die Berechnung ihrer Renten werden auch Zeiten einbezogen, die in ihrem Herkunftsland zurückgelegt worden sind. Jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion sind hingegen von dieser Regelung und damit im Ergebnis oftmals von den deutschen Rentensystemen ausgeschlossen. Obwohl viele von Ihnen mehr als zehn Jahre lang Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung gezahlt haben, sind auch diese Personen im Alter auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen, da ihre in den Herkunftsländern erworbenen Rentenansprüche nicht anerkannt werden.
Jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler unterscheiden sich als Gruppen lediglich in einem Punkt: Die Religionszugehörigkeit der Vorfahren zum Zeitpunkt der Auswanderung oder Flucht ihrer Vorfahren aus dem Heiligen Römischen Reich deutscher Nation.
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