Die Festlegung auf ein gestuftes Ausbildungskonzept schneidet den nötigen öffentlichen und fachlichen Diskurs über die Zukunft der Pflegeausbildung ab. Aktuell blockieren sich die Regierungsfraktionen gegenseitig beim Versuch der Novellierung des Pflegeberufegesetzes. Hier wird deutlich, dass es noch keinen breiten Konsens gibt. Die gestuft-integrative Ausbildung, wie sie die grüne Bundestagsfraktion vorschlägt, sehen wir insofern als problematisch an, als dass es nach zwei Jahren gemeinsamer Ausbildung wieder in die getrennten Spezialisierungen geht. Dies läuft entgegen der Empfehlungen vieler Pflegeverbände und Expert*innen; außerdem würden gerade kleine Pflegeschulen in ihrer Existenz bedroht, was zum Wegfall von Ausbildungskapazitäten führen würde. Falls man die gestufte Ausbildung als Konzept verstehen will, die nach zwei Jahren einen niedrigeren Berufsabschluss garantiert, erschafft man eine neue Problematik: Entweder man hat überqualifizierte Pflegehelfer*innen oder stellt die eindeutige Unterscheidung von examinierten Pflegekräften mit ihrer dreijährigen Ausbildung in Frage, da der Qualifikationsabstand danach nur noch ein Jahr beträgt, während in der Praxis sowohl die Verantwortung als auch die Bezahlung deutlich divergieren. Wir plädieren deshalb dafür, eine offene Formulierung zu verwenden, um dem Diskurs über eine zukunftstaugliche Pflegeausbildung weiter Raum zu lassen. Gleichzeitig finden wir den Erhalt der Kompetenzen und die Abschaffung des Schulgeldes sehr wichtig und haben uns deshalb an der Formulierung des Änderungsantrags von Harald Wölter und anderen orientiert.
Antrag: | Wir machen den Sozialstaat sicher und zukunftsfest |
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Antragsteller*in: | KV Freiburg (dort beschlossen am: 02.05.2017) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 03.05.2017, 13:09 |
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