Viele Menschen sehen in der Naturheilmedizin die Möglichkeiten für „sanftere“ und ganzheitliche Behandlungsmethoden. Grundsätzlich sehen wir in den komplementärmedizinischen Behandlungsmethoden eine sinnvolle Ergänzung zur Schulmedizin. Das SGB V erkennt Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen an. Auch die Kassen haben ihr Leistungsangebot diesbezüglich ständig erweitert. Fast die Hälfte der niedergelassenen Ärztinnen verschreiben regelmäßig homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel. Wichtig ist allerdings für uns, dass eine hohe Behandlungsqualität im Bereich der Naturheilverfahren und Komplementärmedizin sichergestellt wird.
Antrag: | Wir machen den Sozialstaat sicher und zukunftsfest |
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Antragsteller*in: | BAG Arbeit Soziales Gesundheit (dort beschlossen am: 19.03.2017) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 03.05.2017, 14:23 |
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