Dieser Änderungsantrag wird von der Berliner AG Grundsicherung & Grundeinkommen unterstützt.
Aufgrund der Anrechnungsregeln, die Riesterrente und Grundsicherung gegeneinander verrechnen, wurde die Riesterrente von Finanzexperten als Anlagebetrug bezeichnet. Gemessen daran liest sich der Absatz über die Riester-Rente im Programmentwurf recht handzahm. Das eigentliche Problem, nämlich die Anrechnung auf die Grundsicherung, sowie die erforderliche Maßnahme, nämlich die Anrechnung abzuschaffen, sollten klar benannt werden. Das gleiche gilt für jede Art von Vorsorge, insbesondere auch die gesetzliche Rente. Hier liegt auch im derzeitigen Konzept der „Garantierente“ ein Mangel.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass Menschen in ein Versicherungssystem einzahlen müssen und am Ende nichts davon haben, weil sie insgesamt zu wenig oder auch zu kurz eingezahlt haben. Der Satz in Zeile 67 „Viele Frauen sind von Armut im Alter bedroht.“ hängt zum Teil auch damit zusammen und ist ein weiterer guter Grund für die Ergänzung, Vorsorge und Grundsicherung grundsätzlich nicht gegeneinander aufzurechnen. Vorsorgeleistungen aller Art dürfen nicht durch Aufrechnung gegen eine Grundsicherung vollständig entwertet werden.
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