Wir dürfen nicht dem Trugschluss verfallen, dass wir den multinationalen Konzernen doch irgendetwas als Alternative bieten müssen, wenn wir Investitionsschutzabkommen ablehnen. Sonderrechte für die Mächtigen sind nicht richtig, egal wo sie aufgehängt werden. Der Programmentwurf geht hier einen richtigen Schritt weiter und möchte einen internationalen Handelsgerichtshof in das bestehende System von internationalen Verträgen einbinden und so Abwägungsentscheidungen zwischen Eigentumsrechten und anderen Menschenrechten ermöglichen.
Trotzdem bleibt die Frage unbeantwortet, wozu es einen solchen Gerichtshof überhaupt braucht. Als Antwort auf die Frage, was denn unsere Alternative zu TTIP & Co. ist, sollten wir nicht in "da braucht es irgendwas auf UN-Ebene" flüchten. Besser ist es, auf Prozesse zu verweisen, die es schon gibt, wie den Prozess für ein bindendes Abkommen über die Pflichten multinationaler Konzerne und anderer Unternehmen ("binding treaty process"). Dieses Abkommen wird auch von der Zivilgesellschaft als Alternative unterstützt.
2014 beschlos der UN-Menschenrechtsrat, mit Verhandlungen für ein bindendes UN-Abkommen über die Pflichten multinationaler Konzerne und anderer Unternehmen zu beginnen. Die Bundesrepublik verweigert sich diesem Prozess bisher. Bei einer Grünen Regierungsbeteiligung muss sich das ändern.
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Martina Neldel: