Wir dürfen nicht dem Trugschluss verfallen, dass wir den multinationalen Konzernen doch irgendetwas als Alternative bieten müssen, wenn wir Investitionsschutzabkommen ablehnen. Sonderrechte für die Mächtigen sind nicht richtig, egal wo sie aufgehängt werden. Der Programmentwurf geht hier einen richtigen Schritt weiter und möchte einen internationalen Handelsgerichtshof in das bestehende System von internationalen Verträgen einbinden und so Abwägungsentscheidungen zwischen Eigentumsrechten und anderen Menschenrechten ermöglichen.
Trotzdem bleibt die Frage unbeantwortet, wozu es einen solchen Gerichtshof überhaupt braucht. Als Antwort auf die Frage, was denn unsere Alternative zu TTIP & Co. ist, sollten wir nicht in "da braucht es irgendwas auf UN-Ebene" flüchten. Besser ist es, tatsächlich progressive Lösungen zu entwickeln. Dieser Änderungsantrag gehört insofern mit den beiden Ä-Anträgen zum verbindlichen Abkommen über die Pflichten multinationaler Konzerne und anderer Unternehmen zusammen.
Kommentare
Peter Steinhöfel:
Martina Neldel: