Mit dem „Textilbündnis“ und dem „Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte“ hat die Bundesregierung zwar die Leitprinzipien der Vereinten Nationen umgesetzt, die sowohl Staaten als auch Unternehmen dazu verpflichten, Menschenrechte zu schützen. Diese Pläne Bundesregierung beinhalten in der Regel unverbindliche Selbstverpflichtungen und verhindert keine Kinderarbeit, Ausbeutung der Textilarbeiter*innen in Bangladesch und die Umweltzerstörung.
Antrag: | Wir machen den Welthandel fair |
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Antragsteller*in: | Klemens Griesehop (Berlin-Pankow KV) und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 0%) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 15.04.2017, 17:17 |
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