Diese Textpassage ist missverständlich formuliert. Sie kann so gelesen werden, als ob nur die Tarifverträge und sonstige Vereinbarungen der Gewerkschaften bzw. Arbeitgeber auf Diskriminierungen überprüft werden sollen. Notwendig sind aber Überprüfungen von „Tarifverträgen“, die von den Tarifpartnern (Gewerkschaften + Arbeitgeberbände) ausgehandelt werden und vor allem auch von nichttarifliche Lohnstrukturen, die allein von den Arbeitgebern vorgegeben werden. Aber gerade die Überprüfung von nichttariflichen Lohnstrukturen ist wichtig und das muss auch im Programm deutlich werden. Auch die Passage zum Verbandsklagerecht sollte leicht modifiziert werden, denn ein Verbandsklagerecht ersetzt keine individuellen Klagen. Ein Verbandsklagerecht ist nur bei strukturellen Diskriminierungen möglich.
Antrag: | Wir schaffen endlich Gleichberechtigung und Lohngleichheit |
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Antragsteller*in: | Beate Müller-Gemmeke (Reutlingen KV) und 21 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 0%) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 27.04.2017, 07:15 |
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