Der § 218 beinhaltet immer noch deutliche Einschränkungen (Beratungspflicht, 72h obligatorische Bedenkzeit), zudem sind Schwangerschaftsabbrüche nur „straffrei“ und nicht legal. Anzustreben ist also eine echte Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in Verbindung mit einer Fristenregelung.
Antrag: | Wir schaffen endlich Gleichberechtigung und Lohngleichheit |
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Antragsteller*in: | KV Stuttgart (dort beschlossen am: 27.04.2017) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 02.05.2017, 13:59 |
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