Aus der DDR-Erfahrung heraus sehen wir Spitzelsysteme generell kritisch. Die Praxis der V-Leute ist zudem im Besonderen problematisch. Schwerste Straftaten dieser V-Leute werden gedeckt, wie bei der Aufarbeitung des NSU-Untergrunds noch einmal krass deutlich wurde. Da die V-Leute Geld erhalten, fließt damit auch noch staatliches Geld an genau jene Kreise, die man aus Verfassungsschutz-Sicht als gefährlich einstuft.
Da diese Probleme im V-Leute-System systemimmanent sind, kann es auch keine guten und schlechten V-Leute geben, sondern sind diese grundsätzlich abzulehnen.
Das heißt ja nicht, dass die Zielpersonen und Milieus grundsätzlich nicht mehr überwacht werden dürfen. Nur müssen dafür eben andere Mittel zum Einsatz kommen.
Antrag: | Wir sorgen für Sicherheit und erhalten die Freiheit |
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Antragsteller*in: | Clemens Rostock (Oberhavel KV) und 21 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 0%) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 25.04.2017, 21:40 |
Kommentare
Marc Kersten:
Thomas Dyhr:
Die Pole "geheim" und "Kontrolle" sind miteinander unvereinbar. Dieser nicht überbrückbare Spagat führt dazu, dass die kontrollierte Behörde bestimmt, was der Kontrolleur zu Gesicht bekommt. Das heisst, dass alles außerhalb der Kontrolle nach dem Modus "legal und illegal ist scheissegal" abläuft.
Da das Grundgesetz die Rechtsbindung von Verwaltung als unmittelbar anwendbares Recht vorschreibt, ist dieser Zustand aus rechtsstaatlicher Sicht unerträglich. Das kann unter dem Strich nur zur Abschaffung dieses Konstruktes führen.
Die Abschaffung des V-Mann-Wesens (im Übrigen war Sie auch nach einem Abstimmungskrimi auf Antrag der Brandenburger Grünen im 2013er Wahlprogramm...) kann daher nur eins Teilerfolg sein, wenn die eigentlich richtige Forderung - die Abschaffung der Verfassungsschutzämter - scheitern sollte.