Rechtsstaatlichkeit bedeutet, daß die Ausübung staatlicher Macht nur auf der Grundlage der Verfassung und von formell und materiell verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen mit dem Ziel der Gewährleistung von Menschenwürde, Freiheit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit zulässig ist, so der Staatswissenschaftler Klaus Stern. Der Rechtsstaat schützt den Einzelnen vor staatlicher Willkür. Er verpflichtet die staatlichen Behörden, nicht den Einzelnen. Wenn er angegriffen wird, dann durch einen Gesetzgeber, der das faire Verfahren beeinträchtigen und den Rechtsweg beschränken will, nicht durch Terrorist*innen, Rassist*innen und Faschist*innen. Um vom Einzelnen den Respekt der Gesetze einzufordern, braucht man den Rechtsstaat nicht – auch in der Diktatur wird vom Einzelnen der Respekt der Gesetze eingefordert. Wer den Rechtsstaat beliebig bemüht, wie so mancher Konservativer in der Flüchtlingsdebatte, lässt ihn zur leeren Floskel verkommen und entwertet das Konzept. Dieses Spiel sollten wir Grünen nicht mitspielen. Deswegen soll der Begriff an dieser Stelle nicht verwendet werden.
Antrag: | Wir sorgen für Sicherheit und erhalten die Freiheit |
---|---|
Antragsteller*in: | Volker Beck (Köln KV) und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 0%) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 27.04.2017, 12:55 |
Kommentare