Gefahrenabwehr ist grundsätzlich Aufgabe der Polizei. Geheimdienste dienen lediglich der Informationsbeschaffung.
Außerdem ist die Überwachung von Gefährdern, wenn sie lückenlos geschehen soll, äußerst personalintensiv, daher sollte man keine falschen Hoffnungen wecken, dass man alle Gefährder überwachen könne (es gibt ja auch noch andere außer islamistischen). Weiter ist der Satz, dass sie jederzeit festgesetzt werden können sollen, plakativ, unpräzise und rechtsstaatlich bedenklich, da es hier um eine präventive Maßnahme, welche in die höchsten Rechtsgüter eingreift, geht und hier keine Einschränkungen bzgl. Dauer oder Anordnungsbefugnis wie zum Beispiel ein Richtervorbehalt erwähnt werden.
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Oliver Pohl: