Die Konzentration der kriminalpolizeilichen Aufgaben von Bundespolizei, BKA und Zoll läßt keine größere Steigerung der Effektivität im Bereich der Anti-Terrorbekämpfung vermuten. Zum einen sind die Aufgabengebiete der angesprochenen Polizeibehörden sehr unterschiedlich. Die Bundespolizei bearbeitet beispielsweise Fälle der normalen Kriminalität mit Verkehrsbezug. Das BKA hingegen hat u.a. einen seiner Schwerpunkte in der Anti-Terrorer-Bekämpfung. Die Zusammenlegung würde eine Überfrachtung des BKAs mit "normaler" Vorgangsbearbeitung bedeuten. Im Übrigen sind die Ermittlungsgruppen der Bundespolizei dezentral organisiert in über 60 Dienststellen, während das BKA als Bundesoberbehörde nur in drei Städten Dienstsitze unterhält.
Unverständlich ist auch, warum ausgerechnet jetzt die Verlagerung von kriminalpolizeilichen Komeptenzen zum BKA gefordert wird. Immerhin wurde gerade erst die "Zentralstelle für Verdachtsmeldungen im Bereich Geldwäsche und Terrorfinanzierung" aus dem BKA in die Zollverwaltung verlegt und als "Zentralstelle für Finanztransaktions-Untersuchungen" (auch FinancialIntelligence Unit (FIU) genannt) neu aufgestellt. Dies geschah auf eine Empfehlung der "Financial Action Task Force (FATF)" der OECD.
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