Gewaltbereitschaft bei Jugendlichen begründet sich nicht primär in politischem oder religiösem Extremismus. Die Referenz auf den Islam ist daher an dieser Stelle unangebracht und irreführend.
Antrag: | Wir sorgen für Sicherheit und erhalten die Freiheit |
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Antragsteller*in: | KV Nordwestmecklenburg/Wismar (dort beschlossen am: 27.04.2017) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 28.04.2017, 21:34 |
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