Die Streichung resultiert daraus, dass der Absatz ein umformuliertes „Supergrundrecht Sicherheit“ mit der Aussage, Freiheit gebe es nicht ohne Sicherheit, enthält. Wir setzen hingegen nicht auf diese Forderung der CDU/CSU sondern wollen klar machen, dass die symbolischen, immer wieder wiederholten Forderungen der Union keinen tatsächlichen Sicherheitsgewinn bringen. Tatsächliche Unsicherheit hingegen beruht weit überwiegend aus Umsetzungsdefiziten, diese würden auch bei symbolhaften Gesetzesverschärfungen bestehen bleiben.
Eine „Überwachung weniger hundert Gefährder“ scheitert an den dafür benötigten Personalkapazitäten. Dazu kommt, dass es keine verfassungsgemäße und sinnvolle Definition des „Gefährders“ gibt und wohl auch nicht geben kann.
Antrag: | Wir sorgen für Sicherheit und erhalten die Freiheit |
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Antragsteller*in: | BAG Demokratie & Recht (dort beschlossen am: 22.04.2017) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 30.04.2017, 17:11 |
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