Derzeit besteht ein Nebeneinander von kriminalpolizeilichen Zuständigkeiten zwischen Bundespolizei, BKA und ZKA, die nicht zu einer effektiven Kriminalitätsbekämpfung führen. Eine Konzentration beim BKA würde die Strafverfolgung effektiver machen. Es steht auch nicht zu befürchten, dass das BKA sich mit Massensachen, die bisher in die Zuständigkeit der Bundespolizei fallen beschäftigen müsste, da die Bundespolizei diese derzeit schon an die Landespolizeibehörden abgibt.
Antrag: | Wir sorgen für Sicherheit und erhalten die Freiheit |
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Antragsteller*in: | BAG Demokratie & Recht (dort beschlossen am: 22.04.2017) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 30.04.2017, 18:14 |
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