Hier werden Videoüberwachung und Videobeobachtung in einen Topf geworfen und dann viel zu verallgemeinernd als sinnvoll hingestellt. Das passt nicht in unsere Systematik und Vorstellung von guter Sicherheitspolitik und Polizeiarbeit. Es besteht auch keine Not, dass wir uns im Wahlprogramm positiv zur Videobeobachtung/Videoüberwachung verhalten, das wird in den Bundesländern - denen es obliegt, das zu regeln - durchaus unterschiedlich eingeschätzt. Deshalb war uns an dieser Stelle wichtig zu betonen, dass auf Menschen statt Technik setzen und mit dem Bundesverfassungsgericht die flächendeckende und anlasslose Videoüberwachung ablehnen.
Antrag: | Wir sorgen für Sicherheit und erhalten die Freiheit |
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Antragsteller*in: | BAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 29.04.2017) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 03.05.2017, 20:50 |
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