A.) Die zielgerichtete und länderübergreifende Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Einbruchs ist Sache der Länder und hat deswegen aus genanntem Grund in einem Bundestagswahlprogramm nichts verloren.
B.) Die KfW-Förderprogramme zur Einbruchsprävention auszuweiten ist jedoch eine sinnvolle Maßnahme auf der Bundesebene, die nicht in Grundrechte eingreift. Deswegen gehören die hier rein.
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