Identische Begründung wie beim bereits eingereichten Änderungsantrag FH-SF-01-154:
Es gibt kein ineffizientes Nebeneinander von Bundespolizei, Zoll und Bundeskriminalamt. die Zusammenarbeit läuft auf der Grundlage klar abgegrenzter Zuständigkeiten.
Die Forderung im Wahlprogramm bedeutet, dass letztlich jede Sachbeschädigung auf einem Bahnhof, Körperverletzung im Zug, Taschendiebstähle im Zuge, aufgebrochene Fahrkartenautomaten auf Bahnhöfen oder jede Randaliererei von Fußball-Hooligans vom BKA zu bearbeiten wäre, weil diese Straftaten eindeutig Zuständigkeit der Bundespolizei sind.
Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein!
Die Forderung nach organisatorischer Zusammenlegung der kriminalpolizeilichen Aufgaben des Bundes beim BKA behindert die eingespielte Zusammenarbeit zwischen der Bundesbehörde Zoll mit den LKA-Dienststellen der Länder auf den Gebieten des Btm-Schmuggels und der Geldwäsche etc.
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