Der Bund verkauft immer noch - ohne Not - Liegenschaften. Die Bima will weiterhin hohe Erträge. Ein Vorkaufsrecht des Bezirks für Wohnungen in der Schöneberger Katzlerstraße beispielsweise wehrte die Bima erfolgreich ab. Genossenschaften, die derzeit noch günstigen Wohnraum anbieten können und deren deren Erbpacht auf Bundesimmobilien zeitnah abläuft, „dürfen“ für Grund und Boden nach dem Höchstpreisverfahren mitbieten. Gerade mal vier Bauflächen stellte die Bima bundesweit zu günstigen Preisen für den sozialen Wohnungsbau bereit – obwohl sie seit fast zwei Jahren gesetzlich dazu ermächtigt und eigentlich auch angehalten ist. Die Verbilligungrichtline greift zu kurz. Viele Kommune können sich auch die etwas billigeren Bundesimmobilien nicht leisten. Im Grunde wird nach dem Verfahren "linke Tasche - rechte Tasche" verfahren. Mit dem Geld, das der Bund für den Verkauf einnimmt werden die Mehrkosten für den sozialen Wohnungsbau "erwirtschaftet". Diesen Umweg sollte man sich sparen. Zumal den Kommunen schlicht und einfach vielfach die Flächen fehlen auf dennen sie bezahlbaren Wohnraum bauen sollen.
Antrag: | Wir sorgen für bezahlbare Wohnungen und lebenswerte Kommunen |
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Antragsteller*in: | Joe Högl (München KV) und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 0%) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 28.04.2017, 08:42 |
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Bernadette Julia Felsch: