Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm sieht die Festsetzung von Lärmschutzbereichen an zahlreichen zivilen und militärischen Flugplätzen vor. Für die Menschen sind unterschiedliche Grenzwerten, danach ob ein Flughafen militärisch und zivil genutzt wird, nicht nachzuvollziehen.
Antrag: | Wir sorgen für saubere, bezahlbare und bequeme Mobilität |
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Antragsteller*in: | Oliver Rühl (Ansbach KV) und 23 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 0%) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 04.05.2017, 04:45 |
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