Der Schlüssel für die transparente und erfolgreiche Umsetzung des autonomen Fahrens ist die saubere Trennung der Haftung und Verantwortlichkeiten zwischen Mensch und Maschine sowie Halter und Hersteller. Wird diese Trennung nicht herbeigeführt kann autonomes Fahren zur Bedrohung von Leben und Vermögen der am Straßenverkehr Beteiligten werden.
Die Trennung sollte durch klare Betriebsmodi und klare Versicherungsregeln erfolgen.
Wer heute Auto fährt, muss mit straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen. Schon ein kleinerer Unfall mit Personenschaden, führt zu Ermittlungen wegen Körperverletzung und in der Folge eventuell zu Anklage und Verurteilung. Für die Begleichung der Schäden ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Grundsatz steht in Frage, wenn auf einmal ein Computer "fährt", denn Maschinen fehlt zum einen die Schuldfähigkeit, zum anderen ist die finanzielle Haftung ungeklärt. Es ist zwingend zu erwarten, dass autonome Fahrsysteme Fahrfehler machen werden, genauso wie menschliche Fahrerinnen und Fahrer Fahrfehler machen.
Wie beim Abgasskandal zu beobachten, versucht sich die Automobilindustrie stets aus der Verantwortung zu stehlen und die Kosten von Schäden auf die Verbraucher*innen abzuschieben. Dies muss beim autonomen Fahren unterbunden werden. Denn anders als beim Abgasskandal, der „nur“ statistische Todesfälle oder Lebenszeitverkürzungen verursacht hat, die nicht zu einer strafrechtlichen Bewertung führen, wird es hier um echte Verletzte oder Tote gehen. Im gegenwärtig diskutierten Gesetzentwurf der Bundesregierung, wird ein fließender Wechsel der Verantwortung von Mensch und Maschine während der Fahrt vorgeschrieben sein. Faktisch bedeutet dies, dass die Fahrerin bzw. der Fahrer im Falle eines Unfalls anhand von Aufzeichnungen des autonomen Systems und damit des Herstellers, in die Verantwortung genommen werden.
Deshalb sollte der Betriebswechsel zwischen manuellem und autonomem Fahren während der Fahrt ausgeschlossen werden. Wir Grüne wollen, dass im manuellen Betrieb wie bisher die Haftpflichtversicherung des Halters haftet, im autonomen Betrieb jedoch die Haftpflichtversicherung des Herstellers bzw. des Importeurs. Dies ist mehr als fair, da im autonomen Betrieb der Fahrer bzw. die Fahrerin außer der Fahrtziel- und der Fahrtwegvorgabe, keinen Einfluss auf die Fahreigenschaft hat. Folglich sollte er oder sie nicht für Unfälle in Form von erhöhten Versicherungsbeiträgen in die Haftung genommen werden. Vielmehr muss dieses Risiko von denen getragen werden, die es durch geeignete Implementierungen steuern können.
Da eine Technologie, die das autonome Fahren von beliebigen Startpunkten zu Zielpunkten ermöglicht, zur Zeit nicht existiert, könnten die o.a. Einschränkungen des Betriebswechsels zum Hindernis auf dem Entwicklungsweg werden. Hier müssen dann flankierende bauliche und rechtliche Maßnahmen eingeführt werden, ohne jedoch das Prinzip der Trennung aufzuweichen.
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