Die Länder und Organisationen, mit denen die Bundesregierung entwicklungspolitisch
zusammenarbeitet, sollten nicht als Empfänger von Hilfsleistungen, sondern als
gleichberechtigte Partner betrachtet werden. Die Ziele der Zusammenarbeit werden
gemeinsam festgelegt, die Maßnahmen werden gemeinsam geplant und durchgeführt, und
auch die Verantwortung für Erfolge und Misserfolge wird gemeinsam getragen. Die Partner
beteiligen sich außerdem in vielen Fällen an der Finanzierung der Programme.
Der Begriff Entwicklungszusammenarbeit beschreibt diese intensive Partnerschaft viel besser
als der früher übliche Begriff Entwicklungshilfe.
Quelle: https://www.bmz.de/de/service/glossar/E/entwicklungszusammenarbeit.html
Antrag: | Wir stehen ein für Frieden und Menschenrechte |
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Antragsteller*in: | KV Berlin-Mitte (dort beschlossen am: 25.04.2017) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 26.04.2017, 14:35 |
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