Der Ausdruck „ein Übel“ ist im umgangssprachlichen Gebrauch an dieser Stelle verharmlosend, wenngleich er im juristischen Sinne den Punkt trifft. Der Absatz funktioniert auch ohne diesen Satz. Er würde demnach die zivilen Mittel in den Vordergrund stellen und den militärischen Mitteln keinen Platz einräumen.
Antrag: | Wir stehen ein für Frieden und Menschenrechte |
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Antragsteller*in: | KV Berlin-Mitte (dort beschlossen am: 25.04.2017) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 26.04.2017, 15:37 |
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