Die Benennung der NATO in diesem Zusammenhang ist nicht angebracht. Streng genommen verlangt der Satz, dass die deutsche wertegeleitete Außenpolitik mit dem Ziel der Stärkung des internationalen Rechts in die NATO eingebettet wird. Richtig wäre jedoch, die Politik und das militärische Eingreifen der NATO als Verteidigungsbündnis der Charta der VN und den Grundsätzen des Völkerrechts unterzuordnen.
Antrag: | Wir stehen ein für Frieden und Menschenrechte |
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Antragsteller*in: | KV Osnabrück-Land (dort beschlossen am: 18.03.2017) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 17.04.2017, 13:55 |
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