Dass wir nicht nur die Beschaffung, sondern auch die Entwicklung ablehnen, haben wir im Beschluss “Neues Wettrüsten verhindern – Abrüstung und Rüstungskontrolle vorantreiben” der BDK 2016 in Münster festgehalten. Dass es nicht nur um bewaffnete, sondern allgemeiner um bewaffnungsfähige Drohnen geht, ergibt sich aus dem Beschluss “Keine bewaffneten Drohnen für die Bundeswehr” der BDK 2012 in Hannover (dort: “waffenfähige”). Zudem soll ein kurzer Satz eingefügt werden, der die Ablehnung begründet.
Antrag: | Wir stehen ein für Frieden und Menschenrechte |
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Antragsteller*in: | BAG Frieden & Internationales (dort beschlossen am: 09.04.2017) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 21.04.2017, 16:38 |
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