Der Begriff der Landesverteidigung ist hier unangebracht. Unter Landesverteidigung werden laut dem Militärgeschichtlichen Forschungsamt die nationalen Verteidigungsanstrengungen eines Landes in Abgrenzung zur Bündnisverteidigung verstanden. Der Begriff steht somit für eine Renationalisierung der Sicherheitspolitik, die im Gegensatz zu bündisgrünen friedens- und sicherheitspolitischen Konzeptionen steht.
Antrag: | Wir stehen ein für Frieden und Menschenrechte |
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Antragsteller*in: | BAG Frieden & Internationales (dort beschlossen am: 09.04.2017) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 21.04.2017, 16:55 |
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