Unsere Klimaschutzziele können wir nur erreichen, wenn wir die Energiewende als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreifen und gemeinsam für eine faire Lastenverteilung eintreten.
Die aktuelle Netzentgeltsystematik führt dazu, dass Regionen, in denen viel erneuerbarer Strom produziert, aber nur wenig verbraucht wird, dafür mit höheren Energiekosten bestraft werden. Ländlich geprägte Gebiete mit hoher dezentraler Einspeisung aus erneuerbaren Energien haben im Bundesdurchschnitt die höchsten Netzentgelte zu verzeichnen. Die finanziellen Auswirkungen bekommen nicht nur die privaten Haushalte zu spüren; auch für gewerbliche Unternehmen stellt die unterschiedliche regionale Belastung mit Netzentgelten zunehmend einen Standortnachteil dar, der einer Erhöhung der Wertschöpfung und der Schaffung von Arbeitsplätzen in ländlichen Räumen entgegensteht. Um die Akzeptanz in den ländlichen Ausbauregionen für die Energiewende nicht zu gefährden, dürfen wir die sich bundesweit immer stärker manifestierenden Unterschiede in der Höhe der Netzentgelte zwischen ländlichen und städtischen Regionen nicht weiter zulassen. Ein System, das die Kosten für den Netzausbau einseitig den ländlichen Ausbauregionen auflastet, ist nicht mit den Zielen der Energiewende kompatibel und daher dringend korrekturbedürftig. Eine Angleichung der Netzentgelte ist auch unter dem Aspekt der Hebung des Potenzials der Energiewende gerade für die nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume geboten.
Auch der Bundesrat sieht hier dringenden Handlungsbedarf und hat sich mit Beschluss vom 10. März 2017 für die Festlegung bundesweit einheitlicher Übertragungsnetzentgelte noch in der laufenden Legislaturperiode ausgesprochen (vgl. BR-Drucksache 73/17), Zitat: „Die Energiewende ist eine gesamtdeutsche Aufgabe, die nicht zu Lasten derjenigen Regionen gehen darf, in denen gute Erzeugungsbedingungen für Strom aus erneuerbaren Energien bestehen, die andererseits aber nicht über ausreichend Lastabnahme in Privathaushalten und Industrie verfügen um den erzeugten Strom erzeugungsnah zu verbrauchen. Eine faire bundesweite Verteilung der Lasten ist dringend erforderlich“.
Eine Vereinheitlichung der Netzentgelte nur im Übertragungsnetz greift jedoch zu kurz. Die Einspeisung erneuerbarer Energien aus Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen erfolgt weitgehend auf der Verteilnetzebene. Das Einsammeln des regenerativen Stroms durch die Verteilnetze ist auch im Interesse der Regionen, an die der Strom geliefert wird, weil sie sich nicht selbst vollständig mit erneuerbaren Energien versorgen können. Ein bundesweit einheitliches Netzentgelt sollte auf allen Netzebenen (sowohl Übertragungs- als auch Verteilnetzebene) gleichzeitig eingeführt werden, da sich der Ausbaubedarf auf den verschiedenen Netzebenen regional stark unterscheidet und eine schrittweise Umsetzung für die verschiedenen Netzebenen wiederum zu regionalen Benachteiligungen führen würde.
Dieser Antrag wird ebenfalls von den Landesvorständen Brandenburg, Sachsen und Thüringen unterstützt.
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