Direktverbrauch bedeutet: Elektrizität aus erneuerbaren Energien wird direkt am Ort der Erzeugung, ggf. nach einer Zwischenspeicherung verbraucht, also nicht durch ein öffentliches Netz geleitet. Direkt verbrauchter Strom wird derzeit unterschiedlich behandelt. Wenn Anlagenbesitzer und Endverbraucher die selbe Person sind (juristische Personenidentität), wird keine oder eine reduzierte EEG-Umlage erhoben. Es liegt Eigenversorgung im Sinne des EEG vor. Wenn hingegen keine Personenidentität besteht, ansonsten aber die Konstellation identisch ist, wird die volle EEG-Umlage erhoben. Diese Diskriminierung ist sachlich vollkommen unbegründet, ungerecht und kann bestehende soziale Ungleichheiten vergrößern. Aus der Logik der EEG-Umlage ist zwangsläufig abzuleiten, dass es sinnwidrig ist, eigenerzeugten Strom aus Erneuerbare- Energie-Anlagen mit der EEG-Umlage zu belegen. Das gleiche muss allerdings auch für direkt verbrauchten Grünstrom gelten, der in Anlagen erzeugt wird und ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz an Personen geliefert wird, denen die Anlage nicht gehört.
Antrag: | Wir steigen um - komplett auf grüne Energien |
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Antragsteller*in: | KV Frankfurt am Main (dort beschlossen am: 03.05.2017) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 04.05.2017, 06:35 |
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