Zur grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit gehört neben der Freiheit, nicht an Gott zu glauben, auch die Freiheit, die Religion zu wechseln oder zu verlassen.
Antrag: | Wir streiten für Toleranz, Vielfalt und Selbstbestimmung |
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Antragsteller*in: | Ortsverband Wolfratshausen (dort beschlossen am: 27.04.2017) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 30.04.2017, 20:43 |
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