Das Wort „Mehrkostenvorbehalt“ wird als Fachwort von vielen nicht verstanden. Es geht um die Einschränkung des Wahlrechtes zwischen verschiedenen Formen von Sozialleistungen, z.B. zwischen der Pflege zuhause oder im Heim. Niemand darf gegen seinen Willen in eine Einrichtung gezwungen werden, wenn die Hilfe zuhause mehr kostet (Art. 19 UN-BRK).
Antrag: | Wir streiten für Toleranz, Vielfalt und Selbstbestimmung |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand LV Bremen (dort beschlossen am: 01.05.2017) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 02.05.2017, 14:23 |
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