Deutschland ist von der UN gerügt worden wegen der Ausgrenzung in WfbM. Ein Ziel muss daher vor allem der Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt und ein gleiches Recht auf Arbeit (Art. 27 UN-BRK) für Behinderte sein.
Antrag: | Wir streiten für Toleranz, Vielfalt und Selbstbestimmung |
---|---|
Antragsteller*in: | Landesvorstand LV Bremen (dort beschlossen am: 01.05.2017) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 02.05.2017, 14:27 |
Kommentare