Im Vergleich insbesondere zum angloamerikanischen Raum hat Deutschland im Bereich der Barrierefreiheit einen riesigen Nachholbedarf. So ist es beispielsweise an der Tagesordnung, dass Menschen nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können, weil Gebäude für Rollstühle schlicht nicht zugänglich sind oder das aufgrund nicht barrierefreier Webseiten Menschen vom Zeitung lesen, dem selbstständigen Durchführen von Bankgeschäften oder vom Online-Shopping ausgeschlossen sind. Dieser Zustand wird durch die im Behindertengleichstellungsgesetz festgeschriebene Praxis, dass Verbände der Selbsthilfe mit Unternehmensverbänden freiwillige Zielvereinbarungen treffen können, nicht erheblich verbessert. Von daher ist es notwendig, privatwirtschaftliche Anbieter gesetzlich dazu zu verpflichten, für öffentlich zugängliche Angebote und Dienstleistungen angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen zu treffen. Das solche Regelungen umsetzbar sind, beweisen die „Accessibility Guidelines“ des „Americans with Disabilities Act“, die inhaltlich und konzeptionell als Vorbild dienen können.
Antrag: | Wir streiten für Toleranz, Vielfalt und Selbstbestimmung |
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Antragsteller*in: | Stefan Thome (Kaiserslautern KV) und 24 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 0%) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 02.05.2017, 16:02 |
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