Wir schreiben, dass wir die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) konsequent umsetzen werden. Artikel 19 der UN-BRK erkennt das Recht von Menschen mit Behinderungen an, mit den gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben. Sie müssen selbst darüber entscheiden können, wo und mit wem sie leben. Niemand darf in besondere Wohnformen gezwungen werden. Hier sollten wir sprachlich eindeutig sein und klarstellen, dass wir das Wunsch- und Wahlrecht vorbehaltlos umsetzen.
Antrag: | Wir streiten für Toleranz, Vielfalt und Selbstbestimmung |
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Antragsteller*in: | Corinna Rüffer (KV Trier) und 25 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 0%) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 03.05.2017, 11:58 |
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