Antrag: | Wir streiten für Toleranz, Vielfalt und Selbstbestimmung |
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Antragsteller*in: | GRÜNE JUGEND (dort beschlossen am: 03.05.2017) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 03.05.2017, 19:57 |
FH-TV-01-071: Wir streiten für Toleranz, Vielfalt und Selbstbestimmung
Antragstext
Von Zeile 71 bis 73:
Wir setzen uns für ein neues Transsexuellenrecht mit einfachen Verfahren zur Änderung des Vornamens und Berichtigung des Geschlechtseintrages ein.Wir fordern ein Geschlechtervielfaltsgesetz nach Vorbild der Vorlage eines Gutachtens des Deutschen Institus für Menschenrechte, welches die Selbstbestimmung von inter- und transgeschlechtlichen Personen schützt. Als Folge dieses Gesetzes soll das altbackene Transsexuellengesetz aus den 80er Jahren gestrichen werden. Stattdessen wollen wir Möglichkeiten schaffen, Vornamen und Geschlechtseintrag ohne Gutachten und bürokratische Hürden ändern zu können, beispielsweise durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt nach Vorbild der Länder Malta, Argentinien, Dänemark und Irland. Diese Möglichkeiten wollen wir in herkömmlichem Namens- und Personenstandsrecht verankern. Ebenfalls fordern wir die Schaffung einer „dritten Option“ im Personenstandsrecht, um die Menschen, die weder Mann noch Frau sind, rechtlich anzuerkennen. Wir setzen uns ein für medizinische und psycho-soziale Angebote, die sich nach den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen richten. Die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen für alle Leistungen bei geschlechtsangleichenden Maßnahmen (Hormontherapie, geschlechtsangleichende Operationen und weitere Maßnahmen, wie z.B. Epilation) muss gesetzlich verankert werden. Wir wollen auch sicherstellen, dass geschlechtszuweisende und -anpassende Operationen an minderjährigen intersexuellen Menschen
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Von Zeile 71 bis 73:
Wir setzen uns für ein neues Transsexuellenrecht mit einfachen Verfahren zur Änderung des Vornamens und Berichtigung des Geschlechtseintrages ein.Wir fordern ein Geschlechtervielfaltsgesetz nach Vorbild der Vorlage eines Gutachtens des Deutschen Institus für Menschenrechte, welches die Selbstbestimmung von inter- und transgeschlechtlichen Personen schützt. Als Folge dieses Gesetzes soll das altbackene Transsexuellengesetz aus den 80er Jahren gestrichen werden. Stattdessen wollen wir Möglichkeiten schaffen, Vornamen und Geschlechtseintrag ohne Gutachten und bürokratische Hürden ändern zu können, beispielsweise durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt nach Vorbild der Länder Malta, Argentinien, Dänemark und Irland. Diese Möglichkeiten wollen wir in herkömmlichem Namens- und Personenstandsrecht verankern. Ebenfalls fordern wir die Schaffung einer „dritten Option“ im Personenstandsrecht, um die Menschen, die weder Mann noch Frau sind, rechtlich anzuerkennen. Wir setzen uns ein für medizinische und psycho-soziale Angebote, die sich nach den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen richten. Die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen für alle Leistungen bei geschlechtsangleichenden Maßnahmen (Hormontherapie, geschlechtsangleichende Operationen und weitere Maßnahmen, wie z.B. Epilation) muss gesetzlich verankert werden. Wir wollen auch sicherstellen, dass geschlechtszuweisende und -anpassende Operationen an minderjährigen intersexuellen Menschen
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