Erwachsene dürfen in einer freien Gesellschaft mit ihrem Körper machen was sie wollen. So ist auch der versuchet Suizid nicht strafbewehrt. Dem muss auch eine moderne Drogenpolitik entsprechen. Von daher muss das BtmG angepasst werden und soll künftig statt der Kriminalisierung des Konsums und Besitzes von Drogen, den unvermeidbaren Umgang mit Drogen optimieren. Hierzu sind Aufklärung und Qualitätskontrolle erforderlich.
Antrag: | Wir streiten für Toleranz, Vielfalt und Selbstbestimmung |
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Antragsteller*in: | KV Frankfurt am Main (dort beschlossen am: 03.05.2017) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 04.05.2017, 06:49 |
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