| Veranstaltung: | 42. Bundesdelegiertenkonferenz Berlin |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | D Dringlichkeitsanträge |
| Antragsteller*in: | Sigrid Hagl (Landshut-Stadt KV) und 10 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 0%) |
| Status: | Zurückgezogen (unsichtbar) |
| Angelegt: | 20.11.2017, 15:59 |
Durchführung einer Urabstimmung über die Satzungsänderung §15 (4)
Antragstext
Die Bundesversammlung beschließt die Durchführung einer Urabstimmung gemäß §25 der Satzung
des Bundesverbandes Bündnis 90/ Die Grünen über die beantragte Satzungsänderung §15 (4) zur
Zusammensetzung des Bundesvorstandes (Antrag S-07).
Die Entscheidung, ob künftig auch Mitglieder einer Landesregierung bzw. Fraktionsvorsitzende
in einem Landtag Mitglied des Bundesvorstandes sein können, soll in einer
basisdemokratischen Abstimmung von allen Mitgliedern unserer Partei getroffen werden können.
Gegenstand der Urabstimmung ist folgende Frage:
Sollen künftig auch Mitglieder einer Landesregierungbzw. Fraktionsvorsitzende in einem
Landtag Mitglied des Bundesvorstandes sein können und §15, Absatz4, Satz 2 der Satzung des
Bundesverbandes wie folgt geändert werden:
„Mitglieder des Bundesvorstandes dürfen nicht Fraktionsvorsitzende im Bundestag oder im
Europäischen Parlament oder Mitglieder der Bundesregierung oder der Europäischen Kommission
sein.“
Begründung
Es ist gute Grüne Tradition, bei so fundamentalen Fragen, die das Selbstverständnis der Partei betreffen, alle Mitglieder auf dem Wege der Urabstimmung entscheiden zu lassen.
weitere Antragsteller*innen
- Eike Hallitzky (Passau-Land KV)
- Kai Klose (Rheingau-Taunus KV)
- Claudia Müller (Vorpommern-Rügen KV)
- Dennis Williamson (Hamburg-Altona KV)
- Constance Williamson-Riede (Hamburg-Altona KV)
- Anna Gallina (Hamburg-Eimsbüttel KV)
- Ekin Deligöz (Neu-Ulm KV)
- Mona Neubaur (Düsseldorf KV)
- Bianca Quast (Stade KV)
- Till Steffen (Hamburg-Eimsbüttel KV)

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