| Veranstaltung: | 42. Bundesdelegiertenkonferenz Berlin |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | D Dringlichkeitsanträge |
| Antragsteller*in: | Heiko Wundram (Celle KV) und 0 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 0%) |
| Status: | Zurückgezogen (unsichtbar) |
| Angelegt: | 22.11.2017, 12:16 |
Erst über digitale Abstimmungsverfahren für Urabstimmungen diskutieren, dann Satzung ändern!
Antragstext
Der Tagesordnungspunkt S-09 der 42. BDK wird abgesetzt. Stattdessen steigt der
Bundesvorstand zügig in einen Prozess mit Akteur*innen (etwa: BAGen, netzpolitische Vereine,
Netzpolitiker*innen) der GRÜNEN Partei ein, um zuallererst über potentielle Verfahren und
Umsetzungsmodalitäten für elektronische Urabstimmungen zu diskutieren. Die Umsetzung dieses
Prozesses kann durch eine Arbeitsgruppe erfolgen.
Erst nachdem mögliche Umsetzungen mindestens zu den Themen Sicherheit, Privatheit und
Allgemeinheit und vor allem IT-Sicherheit diskutiert und bewertet wurden und somit
möglicherweise eine Verfahrensempfehlung durch die Arbeitsgruppe entwickelt wird, findet
eine Formulierung für den einzubringenden Änderungsantrag zur Urwahlordnung statt, über den
dann abgestimmt wird.
Begründung
Der Tagesordnungspunkt S-09 auf dieser BDK möchte über einen Beschluss der Bundesdelegiertenkonferenz eine Änderung der Urabstimmungsordnung herbeiführen, um zukünftig elektronische Urabstimmungen zu ermöglichen. Hierzu soll in der Urabstimmungssatzung eine unspezifische Möglichkeit für digitale Abstimmungsverfahren eingeführt werden, die etwa auch auf Urwahlen (Personenwahlen) anwendbar ist.
Im Vorfeld der nach Satzung eigentlich bereits durch den Länderrat zu treffenden Entscheidung wurde durch eine Reihe von Personen und Gruppen erhebliche Kritik daran geäußert, ein elektronisches Verfahren für Urabstimmungen einzuführen, da hiermit elektronische Abstimmungsverfahren möglich würden, die nicht den Grundsätzen demokratischer Abstimmungen genügen. Diese Kritik mündete darin, dass der Länderrat die Entscheidung über die Änderung der Urwahlordnung an eine BDK delegiert hat. Ebenso hat etwa die Netzbegrünung einen alternativen Antragstext vorgeschlagen, der ausgeschlossen hätte, dass die elektronische Urabstimmung als Wahlverfahren für Personenwahlen genutzt werden könnte.
Der durch den Bundesvorstand geäußerte Druck, die Urwahlordnung zügig zu ändern, um eine Abstimmung über einen möglichen Koalitionsvertrag durch die Mitglieder zu ermöglichen, ist durch das Scheitern der Jamaika-Koalitionsgespräche entfallen. Somit kann nun in einem geordneten Prozess und unter der umfassenden Beteiligung aller entsprechenden Akteur*innen der GRÜNEN Partei evaluiert werden, inwiefern elektronische Verfahren als Ergänzung für Urabstimmungen sinnvoll und praktikabel umsetzbar sowie demokratisch legitim durchgeführt werden können. Diesen Prozess soll der Bundesvorstand schnellstmöglich initiieren.

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