Veranstaltung: | 42. Bundesdelegiertenkonferenz Berlin |
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Tagesordnungspunkt: | S Satzung |
Antragsteller*in: | Bundesfinanzrat (dort beschlossen am: 02.09.2017) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 08.09.2017, 08:26 |
S-06: Satzungsänderung Beitrags- und Kassenordnung
Antragstext
Entsprechend dem Grundsatz weitgehender Dezentralisierung und autonomer Regelungen, die
allerdings ihre Grenzen in den Notwendigkeiten einer politisch wirksamen Organisation und
der Rechenschaftslegung entsprechend dem Parteiengesetz finden, regelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
ihre Finanzverhältnisse folgendermaßen:
- Der/die Bundesschatzmeister*in verwaltet die zentralen Finanzen. Zusammen mit den
Landesschatzmeister*innen, je einem/einer auf den Landesversammlungen gewählten
Basisvertreter*in und dem/der Bundesschatzmeister*in der GRÜNEN JUGEND bildet er/sie
den Bundesfinanzrat.
...
E. STAATLICHE TEILFINANZIERUNG
- Die Auszahlung der staatlichen Mittel für die bei Landtagswahlen erzielten gültigen
Stimmen erfolgt an den jeweiligen Landesverband. Die Auszahlung der übrigen
staatlichen Mittel erfolgt an die Bundespartei. Die/der Bundesschatzmeister*in
beantragt jährlich zum 15. Januar für den Bundesverband und die Landesverbände die
Auszahlung der staatlichen Mittel. Der Bundesfinanzrat bereitet jeweils eine
Vereinbarung zur Aufteilung der Mittel zwischen Bundes- und Landesverbänden vor. Am
Rande der Bundesversammlung sollte auch jeweils der Bundesfinanzrat
delegiertenöffentlich tagen.
wird geändert in:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN regelt ihre Finanzverhältnisse folgendermaßen:
1.
Der/die Bundesschatzmeister*in verwaltet die zentralen Finanzen. Der Bundesfinanzrat berät
die Partei in allen Finanzfragen, er fasst Beschlüsse und dient der Vernetzung der
Finanzverantwortlichen. Er entwickelt und plant Maßnahmen zur finanziellen
Leistungsfähigkeit aller Ebenen der Partei. Der Bundesfinanzausschuss bereitet die Sitzungen
des Bundesfinanzrates vor und beschließt in unterjährigen Finanzfragen.
…
E. STAATLICHE TEILFINANZIERUNG
15.
Die Auszahlung der staatlichen Mittel für die bei Landtagswahlen erzielten gültigen Stimmen
erfolgt an den jeweiligen Landesverband. Die Auszahlung der übrigen staatlichen Mittel
erfolgt an die Bundespartei. Die/der Bundesschatzmeister*in beantragt jährlich zum 15.
Januar für den Bundesverband und die Landesverbände die Auszahlung der staatlichen Mittel.
Der Bundesfinanzrat bereitet jeweils eine Vereinbarung zur Aufteilung der Mittel zwischen
Bundes- und Landesverbänden vor.
Hier findet Ihr den Antrag im Änderungsmodus
Begründung
Partizipativer Struktur-Prozess
Im September letzten Jahres hat der Bundesfinanzrat („BufiRat“) das „Go“ für einen Weg der Erneuerung seiner Strukturen gegeben - übrigens das erste Mal in seiner Geschichte, denn seit der Gründung in den 1980ern hat sich der BufiRat in seiner Form noch nicht substantiell verändert.
Ein Strukturausschuss wurde gebildet, der in seiner Zusammensetzung sowohl die Landesverbände, als auch verschiedene Funktionen und Perspektiven (Schatz-meister*innen, Basismitglieder, Hauptamtliche und „Externe“, z.B. Landesgeschäfts-führer*innen) repräsentierte und auch quotiert war.
Dieser Ausschuss hat in Begleitung einer externen Moderation in 2 Workshops ein Modell zur Optimierung des Bundesfinanzrats erarbeitet. Dabei wurde zunächst die Ausgangslage mit ihren Problemen analysiert, eine Aufgabenkritik vorgenommen, Ziele und Bedingungen einer Reform formuliert und dann in Arbeitsgruppen 3 Modelle erarbeitet, die nun zu einem Gesamt-Modell zusammengefügt werden konnten. Dieser Vorschlag wurde im BufiRat weiter debattiert und schließlich von einer breiten Mehrheit angenommen.
Bestandsaufnahme und Problemstellung
Als wichtigste Probleme haben sich folgende Punkte herauskristallisiert:
• Zahl der Aufgaben, Themen und Ansprüche sind in den letzten Jahren immens gestiegen. Dafür hat der Bundesfinanzrat in seiner Struktur als großes Gremium (34 Sitze) viel zu wenig Zeit zur Bearbeitung - oft kann nur das Nötigste abgestimmt werden. Es wird aber immer wichtiger, vermehrt auch Zukunftsthemen voranzutreiben und die Finanzfragen der Partei strategischer zu steuern; diesen Raum gibt es bislang nicht. Bei vier Sitzungen im Jahr (davon einer kurzen Sitzung vor der BDK), 34 stimmberechtigten Mitgliedern und einer hohen Fluktuation ergeben sich in der Praxis für den BufiRat Probleme, rasch auf neue Entwicklungen zu reagieren oder kurzfristig Entscheidungsprozesse zu organisieren. Und es gibt auch Themen, die bislang gar nicht bearbeitet werden können, weil einfach die Zeit fehlt (Qualifizierung der Finanzarbeit, Materialwirtschaft usw.)
• Themen können nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ nicht optimal bearbeitet werden. Dazu bedarf es zum einen einer besseren Einbindung der hauptamtlichen Akteure als wichtigem Teil des finanziellen Sachverstandes der Partei. Für die Professionalisierung ehrenamtlicher Akteure soll zum anderen eine bessere Einbindung, mehr Austausch, Vernetzung und Qualifizierung sorgen; dafür gibt es bislang zu wenig Raum. Dabei besteht hier durch die hohe Fluktuation ein dauerhafter Bedarf. Auch eine Entlastung der Ehrenamtlichen durch weniger Sitzungen und Aufgaben wäre wünschenswert.
• Der Bundesfinanzrat ist bislang deutlich männerdominiert. Es braucht effektive Maßnahmen, damit eine geschlechtergerechte Besetzung Realität wird.
Ziele
Was soll mit der Neustrukturierung erreicht werden? Die wichtigsten Ziele sind:
• Eine höhere Effizienz der Arbeit
• Die Bewältigung eines höheren Arbeitspensums und höhere Professionalität
• Mehr Kontinuität und Verbindlichkeit
• Die Einhaltung der Frauenquote
• Eine angemessene Vertretung der Ebenen (alle Landesverbände, Bundesverband) und die Vernetzung mit der Arbeitsebene sowie die Hinzuziehung von externem Sachverstand
• Mehr Zeit für Vernetzung und Austausch, Einbindung von Neuen und Qualifizierung
• Die Etablierung neuer Arbeitsformen und Kommunikationsmittel (Stichworte: Workshops, Tagungs-Formate, Telefonkonferenzen, business communication tools etc.)
Das Modell – die Hauptlinien
Neben dem Bundesfinanzrat wird ein Bundesfinanzausschuss eingerichtet, der die Arbeit des Bundesfinanzrats ergänzt, unterstützt und vorbereitet.
- Der Bundesfinanzrat wird grundsätzlich beibehalten. Seine Zusammensetzung wird nur leicht verändert, um die Einhaltung der Frauenquote sicherzustellen. Der BufiRat trifft weiterhin die „großen“ Entscheidungen, bietet aber mehr Raum für Erfahrungsaustausch und Qualifizierung. Er tagt künftig 2x im Jahr, das bedeutet auch eine Entlastung für die ehrenamtlichen Mitglieder. Die Sitzung vor der BDK erfolgt als Telefonkonferenz.
Bei der Quotierung sollen neue Wege gegangen werden: Jede Ebene entsendet quotiert und hat zwei Stimmen, wenn die Delegation quotiert anwesend ist. Die Delegierten können sich gegenseitig vertreten.
- Ein deutlich kleinerer Bundesfinanzausschuss wird vom BufiRat aus seinen Reihen für 2 Jahre gewählt. Hier werden finanz-fachliche und organisatorische Themen besprochen und entschieden, sowie die Sitzungen des BufiRats vorbereitet. Die Arbeitsebene und ggf. weitere Expert*innen werden beratend hinzugezogen. Dieses Gremium tagt 4x im Jahr und kann auf aktuelle Entwicklungen flexibel reagieren. Durch das kleinere Gremium können mehr Themen bearbeitet, Debatten für den großen BufiRat vorbereitet und Finanz-Themen, die wichtig für die Partei sind, aber für die bislang nicht genügend Zeit war, aktiv vorangetrieben werden.
Kommentare
Hans Nenne: