logo grüne-2015

Antragsgrün
44. Bundesdelegiertenkonferenz Bielefeld
Hauptmenü:
  • Start
  • Login
  1. 44 BDK Bielefeld
  2. V-38

V-38: Zweigeschlechtlichkeit überwinden, Menschenrechtsverletzungen beenden: Gleichberechtigte Teilhabe für trans*, inter* und nicht-binäre Personen in der Gesellschaft & unserer Partei

  • PDF-Version
Achtung: dies ist eine alte Fassung; die aktuelle Fassung gibt es hier:
V-38: Zweigeschlechtlichkeit überwinden, Menschenrechtsverletzungen beenden: Gleichberechtigte Teilhabe für trans*, inter* und nicht-binäre Personen in der Gesellschaft & unserer Partei
Veranstaltung:44. Bundesdelegiertenkonferenz Bielefeld
Tagesordnungspunkt:V Verschiedenes
Antragsteller*in:Nyke Slawik (KV Düsseldorf)
und 57 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 43%)
Status:Verschoben
Eingereicht:04.10.2019, 17:58

Antragstext

    Das Bundesfamilienministerium stellte 2016 in einer offiziellen Untersuchung fest, dass 3,3
    % aller Menschen in Deutschland ein von ihrem Registerdaten-Geschlecht abweichendes soziales
    Geschlecht haben. 0,2 bis 2 % aller Menschen haben keine Übereinstimmung des augenfälligen
    Geschlechts mit dem erlebten Geschlecht. Im Rahmen medizinischer Normierung werden heute 49
    unterschiedliche Formen körperlicher Entwicklungen diagnostiziert, die mit Intersexualität
    angesprochen werden. Zwischen 8.000 und 120.000.Menschen in Deutschland werden als
    intersexuell angesehen.

      Demnach ist davon auszugehen, dass mehrere hunderttausend Menschen in Deutschland sich nicht
      mit dem ihnen bei der Geburt zugewiesenen geschlechtlichen Definition von "Mann" bzw. "Frau"
      identifizieren oder biologisch nicht eindeutig einer medizinischen "Normkategorie" von
      "männlich" oder "weiblich" zugeordnet werden können. Immer mehr Menschen sagen mittlerweile
      von sich, dass sie sich weder als "männlich" noch "weiblich" identifizieren und geben
      stattdessen eine selbstgewählte nicht-binäre Identität an.

        Noch heute erfahren viele Betroffene Ausgrenzung, Diskriminierung und schlimmstenfalls
        Gewalt. Für uns ist klar: Das muss sich ändern.

          Trans*, inter* and non-binary lives matter!

            2.982 Morde an trans* und geschlechtsdiversen Personen sind zwischen 2008 und 2018 weltweit
            gemeldet worden, zwei dieser Fälle ereigneten sich in Deutschland. Laut Verbänden und
            Polizeistatistiken finden hierzulande jedes Jahr schätzungsweise hunderte gewaltvolle
            Übergriffe auf trans*, inter und nicht-binäre Personen statt. Statistiken berichten
            ebenfalls von erhöter Arbeitslosigkeit sowie Suizidraten, insbesondere unter Jugendlichen.
            Geschlechtszuweisende, kosmetische Operationen an inter* Kindern, die medizinisch nicht
            notwendig sind, wurden in verschiedensten Stellungnahmen zwar als Verstoß gegen das
            Menschenrecht und die körperliche Unversehrtheit gewertet, aber werden weiterhin in
            Deutschland praktiziert, obwohl die Folgen für Betroffene irreversibel und oftmals im
            späteren Leben traumatisierend sind. Problematisch ist das nicht nur, weil die Kinder oft zu
            jung sind, um überhaupt selbst eine Zu- oder Ablehnung zu einer Operation zu äußern, sondern
            auch, weil viele Eltern später angeben, schlecht beraten oder von Mediziner*innen unter
            Druck gesetzt worden zu sein.

            • V-38-030

            Medizinisch nicht notwendige genitalverändernde Operationen an Kindern müssen endlich der
            Vergangenheit angehören. Für uns ist klar: Alle Menschen haben das Recht auf körperliche
            Unversehrtheit.

            V-38-030

            , gestellt von: Sergey Lagodinsky (KV Berlin-Pankow)

            Medizinisch nicht notwendige genitalveränderndeGeschlechtzuweisende und -anpassende Operationen an intergeschlechtlichen Säuglingen und Kindern müssen endlich der Vergangenheit angehören. Für uns ist klar: Alle Menschen haben das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

              Geschlechtliche Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung!

                Das deutsche Staatswesen ist geprägt von Zweigeschlechtlichkeit. Erst das
                Transsexuellengesetz (TSG) von 1981 und die Einführung des dritten Geschlechtseintrags
                "divers", der infolge des BVerfG-Urteils von 2017 geschaffen wurde, rüttelten an dieser
                Tradition. Doch das TSG von 1981 findet heute nur noch in einer eingeschränkten Version
                Anwendung, da auch hier das BVerfG 2011 Teile des Gesetzes für verfassungswidrig erklärte.
                Bis zu diesem Zeitpunkt waren trans* Personen, die eine Personenstandsänderung (Änderung des
                Geschlechtseintrags) anstrebten gesetzlich gezwungen, sich einer "dauernd
                fortpflanzungsunfähig" machenden Operation, also einer Zwangssterilisation zu unterziehen.
                Der UN-Menschenrechtsrat sprach sich daher bei der letzten Überprüfung der
                Menschenrechtslage in Deutschland dafür aus, einen „Entschädigungsfonds für Personen
                einzurichten, die sich für eine Anerkennung ihres Geschlechts zwischen 1981 und 2011
                zwangsweise sterilisieren lassen mussten oder nicht gewollte geschlechtsangleichende
                Behandlungen erfahren haben“. Doch CDU/CSU & SPD in der Bundesregierung lehnten diesen
                Entschädigungsfonds ab. Auch wenn Zwangssterilisationen heute keine Anwendung mehr finden,
                klagen Betroffene über die noch immer bleibenden langwierigen gerichtlichen Prozesse, deren
                Kosten sie selbst tragen müssen, sowie die im Rahmen der Vornamens- und
                Personenstandsänderung (VÄ/PÄ) einzuholenden psychiatrischen Gutachten. Diese
                Zwangsbegutachtung verstößt unserer Auffassung nach massiv gegen die geschlechtliche
                Selbstbestimmung. Auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes spricht sich für die
                Abschaffung der Begutachtung und des gerichtlichen Verfahrens aus, da dieses die Betroffenen
                psychisch belastet und im Widerspruch zum Selbstbestimmungsrecht von trans* Personen steht.

                  Viele Länder (z.B. Malta, Portugal, Dänemark, Irland) haben mittlerweile fortschrittlichere
                  Regelungen eingeführt, bei denen die Änderung von Namen und Geschlechtseintrag
                  selbstbestimmt durch einen Antrag bei einer Behörde wie bspw. dem Standesamt erfolgt. Der im
                  Frühjahr von der Bundesregierung vorgelegte Reformvorschlag für das TSG wurde einer lang
                  geforderten fortschrittlicheren Regelung nicht nur nicht gerecht, sondern schlug die
                  Einführung weiterer Hürden wie der Befragung der Ehepartner*innen und einer Sperrfrist für
                  abgelehnte Anträge von drei Jahren vor.

                    Auch die Einführung des § 45b PStG in diesem Jahr muss in der jetzigen Ausgestaltung
                    kritisch gesehen werden. Zwar gibt es nun in Deutschland eine sog. "Dritte Option" beim
                    Geschlechtseintrag, die nach Vorlage eines ärztlichen Attestes über "Varianten der
                    Geschlechtsentwicklung" beim Standesamt beantragt werden kann, doch so steht dieser Weg
                    nicht allen Betroffenen offen.

                      Wir wollen uns für eine bürokratiearme Lösung einsetzen, die ohne Pathologisierung auskommt
                      und allen Betroffenen offen steht. Für uns ist klar: Alle Menschen haben das Recht auf
                      geschlechtliche Selbstbestimmung.

                        Darum setzen wir uns für folgende Punkte ein:

                          • Eine selbstbestimmte dritte Option sowie die Option, den Geschlechtseintrag leer zu
                            lassen im Personenstandsrecht, die ohne Pathologisierung auskommt und nicht nur inter*
                            Personen, sondern auch z.B. nicht-binären Menschen offensteht
                            • Ein Ende der staatlichen Pathologisierung und Gutachtenpflicht
                              • Auf Selbstbestimmung basierende Vornamens- und Personenstandsänderung (VÄ/PÄ), die als
                                kostenloser Verwaltungsakt vorgenommen werden
                                • Die sozialrechtliche Absicherung trans*-spezifischer Gesundheitsversorgung
                                  • Die rechtliche „Geschlechtsmündigkeit“ ab 14 (analog zur derzeit gültigen
                                    "Sexualmündigkeit"), perspektivisch die Geschlechtsmündigkeit ab der Geburt
                                    • Zertifizierte Beratungsstellen
                                      • Eine geschlechtsneutrale Formulierungzur Regelung der Elternschaft in Gesetzestexten &
                                        Dokumenten
                                      • V-38-083
                                      • Die konsequente Umsetzung eines Verbots von geschlechts- bzw.genitalverändernden
                                        Operationen an nicht zustimmungsfähigenKindern (wie sie bspw. häufig an inter* Kindern
                                        erfolgen)

                                      V-38-083

                                      , gestellt von: Sergey Lagodinsky (KV Berlin-Pankow)
                                      • Die konsequente Umsetzung eines Verbots von geschlechts- bzw.genitalverändernden Operationen an nicht zustimmungsfähigenKindern (wie sie bspw. häufig an inter* Kindern erfolgen)
                                      • Die konsequente Umsetzung eines Verbots von geschlechtszuweisenden und -anpassenden Operationen an intergeschlechtlichen Säuglingen und Kindern
                                        • Eine Aufarbeitung der Verfolgungsgeschichte von trans* Personen in Deutschland
                                          • Eine angemessene Entschädigung für trans* und inter* Personen, deren Menschenrechte
                                            verletzt worden sind, in Form eines Entschädigungsfonds
                                            • Aufklärungs- & Sensibilisierungsprogrammean öffentlichen Einrichtungen
                                              • Ein pädogischer Leitfaden für den respektvollen Umgang mit trans*, inter* und nicht-
                                                binären Kindern & Jugendlichen sowie ein institutioneller Leitfaden für den
                                                repektvollen Umgang mit betroffenen Kolleg*innen & Angestellten
                                                • Konsequentes Vorgehen gegen Gewalt
                                                  • Die Unterstützung & Aufbau queerer Jugendberatungen unter Einbeziehung spezifischer
                                                    trans*, inter* und nicht-binärer Beratung
                                                    • Die Stärkung von trans*, inter* und nicht-binären Perspektiven in Wissenschaft und
                                                      Forschung, insbesondere der Medizin und der Rechtswissenschaft

                                                      Das machen wir als Grüne Partei:

                                                      • V-38-104

                                                      Auch für uns als Partei ist klar, dass trans*, inter* und nicht-binäre Personen mehr
                                                      Sichtbarkeit und politische Teilhabe in unseren Strukturen verdienen. Das Recht auf
                                                      Gleichbehandlung unabhängig vom Geschlecht ist elementarer Bestandteil Grüner Programmatik.
                                                      Wir Grüne wollen allen Menschen unabhängig von Ihrem Geschlecht eine gleichberechtigte
                                                      Teilhabe sowohl in der Gesellschaft als auch in unserer Partei ermöglichen. Dazu wollen wir
                                                      alte patriarchale Denkmuster durchbrechen. In diesem Zusammenhang kann die durch den
                                                      Bundesvorstand angestoßene Reform des Frauenstatuts auf der BDK 2019, in der die bisherige
                                                      paritätische Quotierung mit Männern und Frauen durch sog. "Frauenplätze" und "offene
                                                      Plätze", die allen Mitgliedern (also auch "Nicht-Männern") offen stehen, ersetzt werden
                                                      soll, als ein erster Schritt hin zu mehr Sichtbarmachung und Beteiligungsmöglichkeiten für
                                                      trans*, inter* und nicht binäre Personen in unserer Partei gesehen werden.

                                                      V-38-104

                                                      , gestellt von: Dachstruktur QueerGrün (beschlossen am: 13.10.2019)

                                                      Auch für uns als Partei ist klar, dass trans*, inter* und nicht-binäre Personen mehr Sichtbarkeit und politische Teilhabe in unseren Strukturen verdienen. Das Recht auf Gleichbehandlung unabhängig vom Geschlecht ist elementarer Bestandteil Grüner Programmatik. Wir Grüne wollen allen Menschen unabhängig von Ihrem Geschlecht eine gleichberechtigte Teilhabe sowohl in der Gesellschaft als auch in unserer Partei ermöglichen. Dazu wollen wir alte patriarchale Denkmuster durchbrechen. In diesem Zusammenhang kann die durch den Bundesvorstand angestoßene Reform des Frauenstatuts auf der BDK 2019, in der die bisherige paritätische Quotierung mit Männern und Frauen durch sog. "Frauenplätze" und "offene Plätze", die allen Mitgliedern (also auch "Nicht-Männern") offen stehen, ersetzt werden soll, als ein erster Schritt hin zu mehr Sichtbarmachung und Beteiligungsmöglichkeiten für trans*, inter* und nicht binäre Personen in unserer Partei gesehen werden.

                                                      • V-38-110
                                                      • V-38-110-1

                                                      Darüber hinausgehende Maßnahmen sollen in den nächsten Monaten in einem offenen und
                                                      transparenten Prozess diskutiert werden. Die neu eingerichtete AG Vielfalt, die sich mit der
                                                      Sichtbarmachung und Repräsentanz gesellschaftlicher Vielfalt in unserer Partei
                                                      auseinandersetzt, soll im Rahmen ihrer Tätigkeit auch den Aspekt geschlechtliche Vielfalt
                                                      behandeln. Weitergehend sollen sich der Bundesfrauenrat und QueerGrün (insbesondere der
                                                      QueerGrün AG TINO) der Thematik widmen. Dabei ist möglichst auch der Austausch mit trans*
                                                      und inter* Verbänden sowie der Wissenschaft und juristischen Expert*innen zu suchen.

                                                      V-38-110

                                                      , gestellt von: Dachstruktur QueerGrün (beschlossen am: 13.10.2019)

                                                      Darüber hinausgehende Maßnahmen sollen in den nächsten Monaten in einem offenen und transparenten Prozess diskutiert werden. Die neu eingerichtete AG Vielfalt, die sich mit der Sichtbarmachung und Repräsentanz gesellschaftlicher Vielfalt in unserer Partei auseinandersetzt, soll im Rahmen ihrer Tätigkeit auch den Aspekt geschlechtliche Vielfalt behandeln. Weitergehend sollen sich der Bundesfrauenrat und QueerGrün (insbesondere der QueerGrün AG TINO) der Thematik widmen. Dabei ist möglichst auch der Austausch mit trans* und inter* Verbänden sowie der Wissenschaft und juristischen Expert*innen zu suchen.

                                                      V-38-110-1

                                                      , gestellt von: Mareike Engels (KV Hamburg-Altona)
                                                      Bezieht sich auf insgesamt 2 Absätze

                                                      Darüber hinausgehende Maßnahmen sollen in den nächsten Monaten in einem offenen und transparenten Prozess diskutiert werden. Die neu eingerichtete AG Vielfalt, die sich mit der Sichtbarmachung und Repräsentanz gesellschaftlicher Vielfalt in unserer Partei auseinandersetzt, soll im Rahmen ihrer Tätigkeit auch den Aspekt geschlechtliche Vielfalt behandeln. Weitergehend sollen sich der Bundesfrauenrat und QueerGrün (insbesondere der QueerGrün AG TINO) der Thematik widmen. Dabei ist möglichst auch der Austausch mit trans* und inter* Verbänden sowie der Wissenschaft und juristischen Expert*innen zu suchen.

                                                      Darüber hinausgehende Maßnahmen sollen in den nächsten Monaten in einem offenen und transparenten Prozess diskutiert werden. Deshalb fordern wir den Bundesvorstand auf, in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Trans*Inter*Non-Binary (TINO) von QueerGrün und unter Einbeziehung weiterer Gremien wie dem Bundesfrauenrat und der AG Vielfalt, einen Prozess zu starten, um die Berücksichtigung von trans*, inter* und nicht-binäre Menschen zu stärken. Dabei sollen Satzungen, Richtlinien etc. der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN überarbeitet werden und weitere Maßnahmen zur Förderung gefunden werden. Insbesondere ist hierbei auf den Personenstand „divers“ und auf Menschen ohne Geschlechtseintrag einzugehen.

                                                      • V-38-117
                                                      • V-38-110-1

                                                      Bei dem Prozess sollen in den Gremien Vorschläge entwickelt werden, wie wir geschlechtliche
                                                      Vielfalt in unserer Partei angemessen sichtbar machen und in unseren Parteistatuten
                                                      zukünftig berücksichtigen wollen. Auf Basis dieser Vorarbeit in den Gremien soll auf der
                                                      nächsten Bundesdelegiertenkonferenz 2020, auf der die Ergebnisse der AG Vielfalt vorgestellt
                                                      und Maßnahmen zur Vielfaltsförderung zur Abstimmung gestellt werden, auch ein
                                                      Reformvorschlag für das Frauenstatut zur Abstimmung gestellt werden, der die Situation von
                                                      trans*, inter* und nicht-binären Personen in der Partei aufgreift.

                                                      V-38-117

                                                      , gestellt von: Dachstruktur QueerGrün (beschlossen am: 13.10.2019)

                                                      Bei demDeshalb fordern wir den Bundesvorstand auf einen Prozess sollenzu starten, unter Federführung des Arbeitskreis Trans*Inter*Non-Binary (TINO) von QueerGrün in denZusammenarbeit mit weiteren Gremien Vorschläge entwickelt werden, wie wir geschlechtliche Vielfalt in unsererdem Bundesfrauenrat und der AG Vielfalt, sämtliche Satzungen, Richtlinien etc. der Partei angemessen sichtbar machenBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so zu überarbeiten, dass trans*, inter* und in unseren Parteistatuten zukünftignicht-binäre Menschen berücksichtigt werden. Insbesondere ist hierbei auf den Personenstand „divers“ und auf Menschen ohne Geschlechtseintrag einzugehen. Binärgeschlechtliche Stellen (zum Beispiel:„Frauen und Männer“) sind durch offene Formulierungen zu ersetzen, die alle Menschen berücksichtigen wollen(zum Beispiel: „Menschen aller Geschlechter“).
                                                      Wir fordern den Bundesvorstand auf, in Fragen der Gleichstellungspolitik das
                                                      Geschlechterspektrum (cis* Frauen, cis* Männer, trans* Frauen, trans* Männer,
                                                      intergeschlechtliche Menschen, nicht-binäre Menschen) und die reale
                                                      Diskriminierungssituation dieser Gruppen als Grundlage ihrer Politik zu nehmen. Das bisher
                                                      als Grundlage dienende binäre Geschlechtermodell ist faktisch, wissenschaftlich und
                                                      rechtlich unzureichend - es bildet nicht die Gesamtbevölkerung ab.

                                                      Die Grüne Partei leitet einen innerparteilichen Bildungsprozess im Dialog mit dem AK Trans*Inter*Non-Binary (TINO) von QueerGrün ein, der es alle Menschen ermöglicht, ein positives Verständnis für Menschen jenseits binärer Geschlechtlichkeit zu entwickeln
                                                      .

                                                      Weiter fordern wir den Bundesvorstand dazu auf, diese notwendigen Überarbeitungen auch auf Landes-
                                                      und Kreisebene zu unterstützen.
                                                      Auf Basis dieser Vorarbeit in den Gremien sollen auf der
                                                      nächsten Bundesdelegiertenkonferenz 2020, auf der die Ergebnisse der AG Vielfalt vorgestellt und Maßnahmen zur Vielfaltsförderung zur Abstimmung gestellt werden,
                                                      auch ein Reformvorschlag für das Frauenstatutdie Reformvorschläge aus dem oben genannten Prozess zur Abstimmung gestellt werden, der die Situation von trans*, inter* und nicht-binären Personen in der Partei aufgreift.

                                                      V-38-110-1

                                                      , gestellt von: Mareike Engels (KV Hamburg-Altona)
                                                      Bezieht sich auf insgesamt 2 Absätze

                                                      Bei dem Prozess sollen in den Gremien Vorschläge entwickelt werden, wie wir geschlechtliche Vielfalt in unserer Partei angemessen sichtbar machen und in unseren Parteistatuten zukünftig berücksichtigen wollen. Auf Basis dieser Vorarbeit in den Gremien soll auf der nächsten Bundesdelegiertenkonferenz 2020, auf der die Ergebnisse der AG Vielfalt vorgestellt und Maßnahmen zur Vielfaltsförderung zur Abstimmung gestellt werden, auch ein Reformvorschlag für das Frauenstatut zur Abstimmung gestellt werden, der die Situation von trans*, inter* und nicht-binären Personen in der Partei aufgreift..

                                                      Begründung

                                                        Um das Recht auf Gleichbehandlung unabhängig vom Geschlecht in allen gesellschaftlichen Bereichen umzusetzen, ist trotz der gleichstellungspolitischen Erfolge der letzten Jahrzehnte noch viel zu tun. Das Frauenstatut sichert seit über dreißig Jahren gleichberechtigte politische Teilhabe und Sichtbarkeit von Frauen in unserer Partei und ist auch weiterhin notwendig.

                                                          In der bisher gültigen Form des Frauenstatuts ist von einer "paritätischen Besetzung" (50/50) durch "Männer" und "Frauen" die Rede. Es folgt einem streng binären und wissenschaftlich nicht mehr haltbaren Geschlechterbild und führt dazu, dass Menschen mit dem Geschlechtseintrag "divers" de facto gar keine Möglichkeit finden, in diesem System unterzukommen. Das Bundesverfassungsgericht hat im Oktober 2017 festgestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch die geschlechtliche Identität derjenigen schützt, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Am 22.12.2018 ist das geänderte Personenstandsrecht in Kraft getreten, womit die Möglichkeit geschaffen wurde den Geschlechtseintrag „divers“ zu wählen. Damit wurde der wissenschaftliche Fakt, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt, auch rechtlich anerkannt. Dies wird weitreichende Auswirkungen in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Zusammenlebens haben. Auch wir Grüne müssen in unseren Parteistauten die Realität geschlechtlicher Vielfalt abbilden.

                                                            Über das Geschlecht und die Geschlechtszugehörigkeit kann nur jeder Mensch selbst Auskunft geben. Als Menschenrechtspartei machen wir Grüne uns stark für das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung frei von medizinischer oder rechtlicher Pathologisierung und Stigmatisierung. Mit der jetzigen Reform des Frauenstatuts machen wir das deutlich, in dem wir klarstellen, dass dieses für alle Frauen gilt. Das heißt, dass trans Frauen selbstverständlich auch auf Frauenplätzen kandidieren dürfen, unabhängig vom derzeitigen amtlichen Personenstand der jeweiligen Person. Dies ist ein erster Schritt zur Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt.

                                                              Inwieweit die Regelung, dass trans männer, nicht-binäre und inter* Personen zusammen mit Männern auf den offenen Plätzen kandidieren sollen, der Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt gerecht wird, ist zu klären.

                                                                Geschlechtliche Vielfalt ist für viele ein sehr neues und komplexes Thema. Wir wollen dabei Frauen, trans*, inter* und nicht-binäre Personen nicht gegeneinander ausspielen oder auseinander dividieren. Allein zur Aufklärung und zur Förderung von Akzeptanz von geschlechtlicher Vielfalt lohnt es sich diesen Diskussionsprozess zu führen.

                                                                Gehe zu Zeile:
                                                                Zeile nicht gefunden

                                                                weitere Antragsteller*innen

                                                                • Sven Lehmann (KV Köln)
                                                                • Achim Jooß (KV Ortenau)
                                                                • Renée-Maike Pfuderer (KV Stuttgart)
                                                                • Patrick Zwiernik (KV Koblenz)
                                                                • Svenja Rabenstein (KV Köln)
                                                                • Magnus Heise (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
                                                                • Pascal Striebel (Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg KV)
                                                                • Peter Peetz (KV Hamburg-Eimsbüttel)
                                                                • Henrik Rubner (KV Berlin-Mitte)
                                                                • Karsten Finke (KV Bochum)
                                                                • Ann-Christine Herbold (KV Werra-Meißner)
                                                                • Andreas Ewald (Darmstadt KV)
                                                                • Nina Eisenhardt (KV Groß-Gerau)
                                                                • Jens Christoph Parker (Osnabrück-Stadt KV)
                                                                • Julia Eberz (KV Frankfurt)
                                                                • Felix Lehmann (KV Gießen)
                                                                • Lilith Krupka (KV Duisburg)
                                                                • Marion Lüttig (KV München)
                                                                • Vanessa Gronemann (KV Kassel-Stadt)
                                                                • Hendryk Schäfer (KV Herne)
                                                                • Julia Janine Wenzel (KV Duisburg)
                                                                • Ulrike Tadema (KV Duisburg)
                                                                • Friederike Schwebler (Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg KV)
                                                                • Ina Rosenthal (KV Berlin-Kreisfrei)
                                                                • Laura Steeger (KV Mönchengladbach)
                                                                • Schahina Gambir (KV Bielefeld)
                                                                • Max Lucks (Bochum KV)
                                                                • Verena Verspohl (KV Hochsauerland)
                                                                • Luke Seemann (KV Rostock)
                                                                • Emre Telyakar (KV Frankfurt)
                                                                • Natascha Kauder (KV Frankfurt)
                                                                • Jura Schoeder (Osnabrück-Stadt KV)
                                                                • Wendel Jaromir Burkhardt (KV Frankfurt)
                                                                • Miriam Matz (KV Saalekreis)
                                                                • Riccarda Ries (KV Limburg-Weilburg)
                                                                • Georg Berner-Waindok (Wilhelmshaven KV)
                                                                • Dennis van den Berg (KV Emden)
                                                                • Dagmar Hanses (KV Soest)
                                                                • Cornelia Kost (KV Hamburg-Eimsbüttel)
                                                                • Sabine Klopp (KV Frankfurt)
                                                                • Wiebke Stange (KV Düsseldorf)
                                                                • Sebastian Karg (KV Schwäbisch Hall)
                                                                • Sebastian Walter (Berlin-Tempelhof/Schöneberg KV)
                                                                • Firat Yakşan (KV Köln)
                                                                • Stefan Müller (KV Düsseldorf)
                                                                • Sebastian Nitz (KV Frankfurt)
                                                                • Tessa Ganserer (Nürnberg-Stadt KV)
                                                                • Jeanne Emilia Riedel (KV München)
                                                                • Nils Kriegeskorte (KV Ennepe-Ruhr)
                                                                • Markus Danne (KV Hochsauerland)
                                                                • Johannes Lauterwald (KV Frankfurt)
                                                                • Angela Hermann (KV München)
                                                                • Christian Saris (KV Duisburg)
                                                                • Jerzy Szczesny (Berlin-Kreisfrei KV)
                                                                • Rashmi-Alena Grashorn (KV Hildesheim)
                                                                • Leonie Sieger (KV Wuppertal)
                                                                • Stefan Wolters (KV Köln)

                                                                Änderungsanträge

                                                                • V-38-030 (Sergey Lagodinsky (KV Berlin-Pankow), Eingereicht)
                                                                • V-38-083 (Sergey Lagodinsky (KV Berlin-Pankow), Eingereicht)
                                                                • V-38-104 (Dachstruktur QueerGrün (beschlossen am: 13.10.2019), Eingereicht)
                                                                • V-38-110 (Dachstruktur QueerGrün (beschlossen am: 13.10.2019), Eingereicht)
                                                                • V-38-110-1 (Mareike Engels (KV Hamburg-Altona), Eingereicht)
                                                                • V-38-117 (Dachstruktur QueerGrün (beschlossen am: 13.10.2019), Eingereicht)

                                                                Kommentare

                                                                02.10.2019

                                                                Lilith Krupka:

                                                                Der Paragraph 45b des Personenstandsgesetzes ist in vielerlei Hinsicht unzureichend:
                                                                Es gibt keine Regelung, wer diesen Paragraphen nutzen kann, sodass jedes Standesamt eigene Kriterien hat, hin vom Attest eines Hausarztes (die dieses Attest zum Teil auch trans Personen ausstellen), über das Attest eines Facharztes (die dieses Attest ebenfalls zum Teil auch trans Personen ausstellen) hin zu einem Attest nach Chicago 2005(?). Ich konnte es mit einem Facharztattest beantragen, welches mir ein Urologe ausgestellt hat, mit dem Wissen, das ich trans bin (ist nach ICD 11 auch eine "Variante der Geschlechtsentwicklung").
                                                                Es gibt keinerlei Regelungen, dass alte Zeugnisse auf den neuen, richtigen Namen ausgestellt werden müssen, dass automatisch ein Sperrvermerk über die alten Daten gelegt wird etc.
                                                                Es gibt keinerlei Regelung, was in die Geburtsurkunde der Kinder einer Person einzutragen ist, welche diese Erklärung vorgebracht hat (Idealerweise entsprechend des Geschlechtseintrags, den diese Person gewählt hat).
                                                                02.10.2019

                                                                Julia Eberz:

                                                                Es gibt Fälle, in denen Standesämter bei Transmenschen die Änderung ganz ohne Attest vorgenommen haben, wie Du schon richtig geschrieben hast, wird dieses Gesetz von Standesamt zu Standesamt (und teilweise innerhalb eines Standesamtes von Sachbearbeiter*in zu Sachbearbeiter*in) unterschiedlich gehandhabt. Diese Willkür muss endlich ein Ende haben und daher unterstütze ich als Betroffene den Antrag 100%ig
                                                                03.10.2019

                                                                Jeanne Emilia Riedel:

                                                                Intersexualität ist ein Tabuthema. Um das zu ändern, klagte eine betroffene Person vor dem Bundesverfassungsgericht. Das fällte daraufhin 2017 ein richtungsweisendes Urteil: Bei der Eintragung des Personenstandes soll neben männlich und weiblich auch eine dritte Option offenstehen. Trotz dieser Entwicklung auf juristischer Ebene ist auf medizinischer Seite keine Veränderung im Umgang mit Intersexualität erkennbar. Auch auf EU-Ebene nicht. In Europa schützen nur Portugal und Malta Kinder vor geschlechtszuweisenden Zwangsoperationen. Bekannt ist, dass solche Eingriffe in 21 EU-Staaten gängige Praxis sind.
                                                                Einschränkungen für die Anerkennung von Intersexualität bestehen auch in anderen Ländern der EU.

                                                                Nach einer Statistischen Erhebung Köppel Ulrike Berlin 2016, sind geschlechtszuweisende Zwangsoperationen an Intersexuellen 0 bis 9 Jahrigen im zeitraum von 2005 bis 2016 Jedes Jahr zwischen 1742 bis 2079 durchgeführt worden. https://mobile.katapult-magazin.de/index.php?mpage=a&l=0&artID=887
                                                                31.10.2019

                                                                Heike Freia Frank:

                                                                Wichtig erscheint mir die Änderung bzw. Abschaffung der verpflichtenden Regelung im Hinblick auf die zeitliche Bestimmung des Geschlechtseintrages ins Geburtenregister. Danach muss spätestens nach 14 Tagen das (Körper-)Geschlecht ins Geburtenregister eingetragen sein. Dies ist das größte Hindernis überhaupt für die Entwicklung der tatsächlichen Geschlechtsidentität. Diese Regelung verhindert, dass ein Mensch sein Geschlecht selbst bestimmen kann. Es bedeutet die Fortschreibung und das Festhalten am binären Geschlechtersystem und verstößt damit gegen ein Menschenrecht.
                                                                  Logge dich ein, um kommentieren zu können.
                                                                • PDF-Version
                                                                • Zurück zur Übersicht
                                                                Impressum DatenschutzAntragsgrün, Version 4.4.0-pre