Der sehr gute Antrag wird durch die vorgeschlagene Konkretisierung noch bereichert:
Spätestens 2030 eine klima- und umweltgerechte Bewirtschaftung auf 50% der landwirtschaftlichen Flächen.
| Antrag: | Grüne Eckpunkte für die Gemeinsame Agrarpolitik der EU nach 2020 | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | Philipp Schmagold (Kiel KV) und 23 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 0%) | 
| Status: | Behandelt | 
| Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme | 
| Angelegt: | 05.12.2017, 14:08 | 
und Innovator für eine vielfältige und nachhaltige Land- und Lebensmittelwirtschaft. Durch gezielte Hilfen soll die Zahl von Biobetrieben maßgeblich gesteigert werden. Derzeit wird Ökolandbau erst auf etwa 8% der landwirtschaftlichen Flächen betrieben. Wir wollen diese Art der mensch-, tier- und umweltverträglichen Landwirtschaft erheblich ausbauen. Die Förderung der Landwirtschaft soll so an ökologische Kriterien geknüpft werden, dass die gesamte landwirtschaftliche Fläche in absehbarer Zeit klima- und umweltgerecht bewirtschaftet wird.
Wir Grüne stehen für konsequenten Umwelt-, Tier- und Klimaschutz und kämpfen für gute 
Qualität der Böden, sauberes Wasser und reine Luft. Wir machen uns stark für den Schutz der 
Arten, die auf unserem Planeten leben. Auf diese Grundlage beruht Grüne Agrarpolitik. 
Verbraucher*innen sind auf gesunde und bezahlbare Nahrungsmittel angewiesen und Bäuer*innen 
in Europa wie in anderen Ländern auch auf faire Bedingungen am Markt. Daher brauchen wir 
eine global gerechte Agrarwende hin zu einer ökologischen europäischen Landwirtschaft, die 
die Vielfalt der Regionen Europas berücksichtigt. Wir wollen eine konsequente Umsetzung der 
17 Ziele der Agenda 2030 der UNO (Sustainable Development Goals). Insbesondere ist die 
Umsetzung der Ziele nachhaltige Landwirtschaft, verantwortungsvoller Konsum und das Leben 
auf dem Land für eine europäische nachhaltige und faire Landwirtschaft wichtig.
Wir streiten seit langem dafür, bestehende Spielräume für die Agrarwende im Rahmen der 
Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) auf mitgliedsstaatlicher Ebene 
auszunutzen. Für die GAP nach 2020 fordern wir eine ziel- und leistungsorientierte 
Förderpolitik, die mit Instrumenten des Fachrechts, der Marktordnung und der Handelspolitik 
abgestimmt ist. Solch eine Neuausrichtung der GAP muss die gesamte Wertschöpfungskette von 
den landwirtschaftlichen Vorstufen über die Produktion, den Handel und die Verarbeitung bis 
hin zu den Verbraucher*innen in den Blick nehmen. Unser agrar- und ernährungspolitisches 
Ziel ist es, alle Menschen mit gesunden Lebensmitteln zu versorgen, die Grenzen unseres 
Planeten zu respektieren und dabei regionale Wirtschaftspotentiale hier wie außerhalb der EU 
zu entwickeln.
Europas gemeinsame Agrarpolitik wurde eingeführt, um unter anderem eine stabile Versorgung 
mit bezahlbaren Lebensmitteln sicherzustellen. Seit 2003 werden 70 Prozent der GAP-
Subventionen, also rund 40 Milliarden, über die so genannte 1. Säule als pauschale 
Flächenprämie an die Betriebe ausgeschüttet. Diese leistungsungebundenen Zahlungen belohnen 
lediglich Besitz und Größe und verstärken so das „Wachsen oder Weichen“ in der 
Landwirtschaft. Durch das sogenannte Greening wurde zwar ein Teil der Zahlungen seit 2013 an 
Umweltleistungen gekoppelt, die Anforderungen wurden jedoch im Zuge der Verhandlungen stark 
aufgeweicht. Die anderen 30 Prozent des GAP-Budgets werden als leistungsgebundene 2. Säule 
für Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes und für Klima-, Tier-, Arten- oder 
Naturschutz verwendet. So entspricht die 2. Säule stärker dem Grundsatz „öffentliches Geld 
für öffentliche Güter“. Diese Gelder müssen im Gegensatz zu den Direktzahlungen der 1. Säule 
durch die Bundesländer kofinanziert werden.
Auch nach der GAP-Reform von 2013 gingen der dramatische Strukturwandel hin zu immer weniger 
und immer größeren Betrieben und das Höfesterben in der bäuerlichen Landwirtschaft weiter. 
Die Ausrichtung der GAP auf Kostenführerschaft und Export erwies sich als Sackgasse für 
viele Betriebe. Zudem zeigte sich, dass die Maßnahmen zum Schutz des Klimas, des Bodens, der 
Gewässer und der Arten bei weitem nicht ausreichen. Denn Billigessen ist nur an der Kasse 
billig. Die Folgekosten der fortschreitende Intensivierung der Landwirtschaft etwa durch 
Trinkwasseraufbereitung, Sanierung von Gewässern, Naturschutzmaßnahmen zum Ausgleich für die 
schwindende Artenvielfalt oder Kosten im Gesundheitssystem, tragen nicht die 
Verursacher*innen sondern die öffentliche Hand. Somit zahlen Steuerzahler*innen dreifach für 
Lebensmittel: An der Ladentheke, durch Steuergelder im Rahmen der GAP und durch Steuergelder 
für die externalisierten Kosten industrieller Landwirtschaft. Viele kleine Betriebe hingegen 
können im Wettbewerb mit der Agrarindustrie oft nicht mithalten – obwohl sie produzieren, 
was europäische Verbraucher*innen zunehmend nachfragen: regional, saisonal oder bio.
Die gemeinsamen Herausforderungen der EU wie beispielsweise die Bekämpfung der 
Jugendarbeitslosigkeit und der Brexit, durch den die EU einen Nettozahler verlieren wird, 
erhöhen den Druck auf den EU-Haushalt und somit auch den Druck zu Ausgabenkürzungen im 
Agrarhaushalt. Für uns ist aber klar: Die europäische Agrarwende braucht die Unterstützung 
der öffentlichen Hand - allerdings anders als bisher. Landwirt*innen sollen vergütet werden 
- wenn sie gesellschaftliche Ziele umsetzen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. 
In einer Politik unter dieser Prämisse kann die klassische Agrarförderung als 
unkonditionierte Leistung nicht erhalten bleiben. Um die GAP neu zu legitimieren, soll sie 
folgende Eckpunkte umfassen.
Monokulturen, Pestizide, ein zu hoher Nährstoffeinsatz, schwere Geräte auf den Äckern und 
Flächenverbrauch schädigen unsere Natur besorgniserregend. Die Zahl an ausgestorbenen und 
bedrohten Arten hat dramatische Ausmaße angenommen. Bisherige Bemühungen um Greening, 
Förderung von Blühstreifen, Fruchtfolgeauflagen oder integrierter Pflanzenschutz wurden 
regelmäßig soweit aufgeweicht, dass die Maßnahmen nicht den notwendigen Erfolg gezeigt 
haben. Eine Ökologisierung der Landwirtschaft soll grundlegende Zielsetzung der GAP sein, 
damit unsere Landschaft nicht weiter in Schutz- und Schmutzgebiete auseinander driftet. 
Landwirtschaftliche Flächen müssen gleichzeitig Lebensraum für Vögel, Insekten, wildlebende 
Kleintiere und Wildkräuter sein. Maßnahmen zum Erhalt und Verbesserung der natürlichen 
Bodenfruchtbarkeit und Gewässerreinhaltung müssen honoriert werden. Es müssen deutliche 
Regeln für den Verzicht auf Pestizide, für weniger Nährstoffeinsatz, Fruchtfolgen und 
natürliche Flächen wie zum Beispiel Gewässerrand- oder Blühstreifen sowie Hecken gesetzt 
werden.
18 Prozent der durch den Menschen verursachten Treibhausgase werden in der Landwirtschaft 
erzeugt. Die industrielle Tierhaltung verursacht große Mengen klimaschädlicher Gase wie 
Lachgas und Methan. Zudem setzen großflächige Urwaldabholzung für Futtersoja und Palmöl, die 
Zerstörung von Moorböden und der Einsatz von synthetischem Stickstoffdünger in der 
Agrarwirtschaft große Mengen an Treibhausgasen frei. Politisch muss deshalb die 
gentechnikfreie Futtermittelerzeugung vor Ort, der Schutz von Wäldern, Mooren und 
klimaschützender Ackerbau ohne CO2-intensive Inputs unterstützt werden. Massentierhaltung 
muss beendet werden. Die Tierhaltung muss flächengebunden an die naturräumlichen 
Voraussetzungen angepasst werden - dort, wo das Futter von weit her gekarrt werden muss, 
sollten weniger Tiere gehalten werden.
Die rasante Veränderung landwirtschaftlicher Betriebe hat in den letzten Jahrzehnten zu 
großem Tierleid geführt. Es sind Haltungsformen und Zuchtlinien entstanden, die Qualzuchten 
darstellen, die Tiergesundheit negativ beeinflussen und ethisch nicht tolerierbar sind. 
Zudem wird die Erhaltung vielfältiger und regional angepasster Tierrassen, der Beitrag von 
Tieren zu Kulturlandschaften und die biodiversitätsfördernde und besonders tiergerechte 
Beweidung nicht ausreichend honoriert. Den Umbau zu einer gesellschaftlich akzeptierten 
Tierhaltung soll ein besonderes Augenmerk eingeräumt werden. Wir fordern deshalb, die GAP-
Mittel verstärkt für den Umbau der Tierhaltung einzusetzen. Dabei sollen keine kosmetischen 
Korrekturen, sondern große Schritte für bessere Haltungsbedingugen gefördert werden, 
beispielsweise ganzjährige Weidehaltung, gemeinsame Haltung von Mutterkuh und Kalb oder ein 
Verzicht auf Tiertransporte. Für ein tiergerechtes Umbauprogramm müssen über die GAP hinaus 
auch Gelder von den Konsument*innen generiert werden, etwa in Form einer Abgabe, Umlage oder 
Steuer auf Tierprodukte, um die Veränderung bei tierhaltenden Betrieben gerecht zu 
finanzieren.
Wir wollen den ökologischen Landbau fördern. Denn die ökologische Landwirtschaft erfüllt 
durch ihr Kreislaufdenken und ihren Verzicht auf Pestizide und Kunstdünger den höchsten 
Standard im Hinblick auf den Schutz von Wasser, Boden, Luft und Klima. Biolebensmittel 
weisen zudem deutlich weniger Rückstände von Pestiziden und Antibiotika auf und sind daher 
gesünder. Dieser Goldstandard muss besonders gefördert werden, denn er ist Vision, Vordenker 
und Innovator für eine vielfältige und nachhaltige Land- und Lebensmittelwirtschaft. Durch 
gezielte Hilfen soll die Zahl von Biobetrieben maßgeblich gesteigert werden. Derzeit wird Ökolandbau erst auf etwa 8% der landwirtschaftlichen Flächen betrieben. Wir wollen diese Art der mensch-, tier- und umweltverträglichen Landwirtschaft erheblich ausbauen. Die Förderung der Landwirtschaft soll so an ökologische Kriterien geknüpft werden, dass die gesamte landwirtschaftliche Fläche in absehbarer Zeit klima- und umweltgerecht bewirtschaftet wird.
Ausdrücklich räumen wir der Arbeit in der Landwirtschaft einen besonderen Stellenwert ein. 
Denn die ökologische Verantwortung für die Natur, die ökonomische Verantwortung für den 
Lebensunterhalt und die regionale Verantwortung der Vertriebswege stellen hohe 
Anforderungen. Kleinere Betriebe wirtschaften zwar nicht automatisch ökologischer, erfüllen 
aber wichtige Funktionen für ländliche Räume. Wir wollen die Vielfalt der Betriebe erhalten 
und die Betriebe unterstützen, die durch eine ökologische Anbauweise und durch tiergerechte, 
kreislaufbasierte Tierhaltung die Umwelt schützen, anstatt sie zu belasten. Der bäuerliche 
Beruf soll wieder eine Zukunftsperspektive auch für den Nachwuchs werden.
Aufwendige, bürokratische Anträge und eine ungebundene Flächenprämie helfen großen, 
intensiven Betrieben. Daher ist es besonders wichtig, die bürokratischen Anforderungen der 
Gelder der 2. Säule zu senken, um Naturschutzmaßnahmen beispielsweise auch in Mittel- und 
Osteuropa leichter umsetzbar zu machen. Naturschutz wird auch dann eher umgesetzt, wenn die 
Pacht für die Flächen niedrig ist. Dem widerspricht aber die Logik der 1. Säule, die die 
Pachten derzeit in die Höhe treibt. Für eine zukunftsfähige Landwirtschaft muss die 
Gemeinsame Marktordnung eine zentralere Position im Rahmen der GAP einnehmen und wirksame 
Kriseninstrumente zum Beispiel zur Mengenregulierung bei Milchmarktkrisen beinhalten. Diese 
sozial- und agrarpolitische Maßnahmen betreffen die gesamte Wertschöpfungskette, in der 
Bäuer*innen gegenüber dem vorgelagerten Bereich, der Lebensmittelverarbeitung und dem Handel 
sowie der Aufbau lokaler Märkte gestärkt werden müssen. 
Für die Entwicklung hin zu einer ökologischen und tiergerechten Landwirtschaft müssen 
Wissenschaft und Forschung viel mehr auf den Schutz von Boden, Wasser, wildlebenden Pflanzen 
und Tieren sowie dem Klima abzielen. Dazu muss die Forschungsförderung auf diese 
Fragestellungen ausgerichtet und der Wissenstransfer in die Praxis gewährleistet werden. 
Eine fortschrittliche nachhaltige Landwirtschaft kann nur durch umfassende Beratung entlang 
der gesamten Wertschöpfungskette erreicht werden. In Ausbildung und Studium muss der 
ökologischen Landwirtschaft sowie agroökologischen Wirtschaftsweisen einen wesentlich 
höheren Stellenwert eingeräumt werden. Das Wissen über landwirtschaftliche 
Produktionsprozesse und über gesunde Ernährung nimmt ab und damit auch die Wertschätzung von 
landwirtschaftlicher Arbeit und Erzeugnissen. Eine umfassende Ernährungsbildung in Kitas und 
Schulen kann die Menschen bei der Entscheidung für das richtige Lebensmittel unterstützen.
Viele ländliche Regionen Europas stehen durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft vor 
großen Herausforderungen. Qualifizierte Arbeitsplätze gehen zunehmend verloren, junge 
Menschen zieht es in die Städte und ganze Landstriche drohen zu veröden. Andere ländliche 
Regionen Europas wie beispielsweise Teile Rumäniens und Bulgariens besitzen noch viel 
Entwicklungspotential in der Landwirtschaft. Um ländlichen Regionen hier Perspektiven zu 
eröffnen, müssen die Gelder der GAP auch dazu beitragen, regionale Wirtschaftspotentiale zu 
entwickeln. So kann etwa die Gründung von Regionalmarken Verbraucher*innen für den 
heimischen Markt gewinnen. Wichtig dafür sind jedoch hohe Standards, damit Verbraucher*innen 
bei Regionalität auf gute Qualität und ökologische Erzeugung schließen können. Ein 
Schwerpunkt soll dabei auf dem Auf- und Ausbau regionaler Wertschöpfungsketten, regionaler 
(Direkt-)Vermarktung und handwerklicher Lebensmittelverarbeitung liegen. Wie die aktuellen 
positiven Entwicklungen in der Biobranche und bei den Direktvermarktern zeigen, hat Grüne 
Politik hier schon Gewinner erzeugt. Neue Modelle der Stadt-Land-Kooperationen wie die 
solidarische Landwirtschaft oder Ernährungsräte können jungen Menschen auf dem Land eine 
Zukunft eröffnen und Menschen in der Stadt regionale Lebensmittel liefern. Wir wollen den 
ländlichen Raum bei der Wertschöpfung der Lebensmittelbranche maßgeblich beteiligen und 
ländliche Räume mit ihren spezifischen Traditionen und Kulturlandschaften unterstützen.
Wir wollen eine bessere Kennzeichnung von Lebensmitteln, um die Agrarwende zu beschleunigen. 
Noch klarer ist die Kennzeichnung beim Hühnerei: eine einfache Zahl gibt Auskunft über 
Haltungsbedingungen der Legehennen und bietet Verbraucher*innen somit eine echte 
Entscheidungsmöglichkeit beim Einkauf. Das Bio-Siegel bietet eine eindeutige Orientierung an 
der Ladentheke, die die ökologische Landwirtschaft unterstützt. Wir fordern nach diesem 
Vorbild eine transparente und eindeutige Kennzeichnung für alle Lebensmittel, die 
Verbraucher*innen Klarheit über Herkunft und Herstellungsweise der Produkte bringt. In ganz 
besonderem Maße gilt dies für den Bereich der verarbeiteten Produkte: Hier müssen klare 
Herkunftskennzeichnungen und eindeutige Angaben zur Art der Erzeugung her, damit 
Verbraucher*innen eine bewusste Kaufentscheidung treffen können. Damit schaffen wir mehr 
Transparenz, mehr Konsumentensouveränität und auch mehr Lebensmittelsicherheit. Dabei sollen 
kleinere Betriebe nicht mehr belastet werden als hochtechnisierte Großbetriebe. Wir wollen 
eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung schaffen und setzen uns ein für eine klarere 
Kennzeichnung von veganen und vegetarischen Lebensmitteln. Zur Agrarwende gehört für uns 
auch, die Lebensmittelverschwendung entlang der gesamten Warenkette durch verbindliche Ziele 
ebenso wie die Verpackungsflut zu begrenzen.
Das Menschenrecht auf Nahrung muss global gesichert werden. Die globale Agrarwende und der 
Kampf gegen Hunger und Mangelernährung weltweit müssen zusammen gedacht werden. Denn die 
intensive europäische Landwirtschaft hat enorme Auswirkungen auf die Ernährungssicherung und 
die Ernährungssouveränität in den Ländern des globalen Südens. Entsprechend darf auch die 
GAP dem Grundsatz-Artikel 208 im Vertrag von Lissabon nicht widersprechen. Was durch 
Entwicklungsprogramme in anderen Ländern aufgebaut wird, darf nicht durch die negativen 
Folgen anderer Politikbereiche wieder zurück geworfen werden. Egal ob Saatgut, Düngemittel 
oder Pestizide - immer weniger Konzerne bestimmen in immer größerem Maße den Agrarsektor. 
Das schadet sowohl bäuerlichen Betrieben hier in Europa als auch Kleinbäuer*innen weltweit. 
EU-Agrarprodukte zu Dumpingpreisen dürfen nicht die Märkte Afrikas, Asiens und Latein-
Amerikas überfluten und so die Lebensgrundlage von Millionen von Menschen zerstören. Unsere 
im Überschuss hergestellten billigen Lebensmittel zwingen bei uns und in anderen Ländern 
Bäuer*innen zur Betriebsaufgabe oder nehmen ihnen zumindest Entwicklungschancen. Unser 
Überschuss wird zudem auf Kosten der Ressourcen und der Fläche in den Ländern des globalen 
Südens produziert, die den Menschen dort für den Anbau ihrer Lebensmittel fehlen.
Für die nächste GAP-Reform erwarten wir von der EU-Kommission mehr als Lippenbekenntnisse 
zur Kohärenz mit entwicklungspolitischen Zielen. Die EU muss zum Ziel haben, 
Kleinbäuer*innen in den Ländern des Globalen Südens dabei zu unterstützen, mit 
agrarökologischen Methoden Lebensmittel für lokale und regionale Märkte herzustellen und so 
zur Ernährungssicherung beizutragen. Gleichzeitig müssen die Länder auch stärker beim Aufbau 
von Wertschöpfungsketten für die wachsenden städtischen Märkte unterstützt werden, um zur 
Entwicklung der Länder beizutragen. Mittels eines Beschwerdemechanismus muss sichergestellt 
werden, dass Fällen unerwünschter Auswirkungen der GAP auch nachgegangen wird, auch wenn 
bestehende handelsrechtliche Kategorien wie Dumping nicht erfasst werden. In der Verordnung 
zur GAP sollte auch ein systematisches Monitoring der externen Auswirkungen eingeführt 
werden. Diese Verantwortung darf die Kommission nicht auf Dritte wie Forschungsinstitute 
oder NGOs abwälzen.
Wir fordern Handelsabkommen, die hohe Standards schützen, Möglichkeiten der 
Weiterentwicklung bieten und Anreize dafür schaffen. Regionale, nachhaltige Landwirtschaft 
darf durch Agrarhandel nicht gefährdet werden - weder in der EU noch anderswo. Die 
transatlantischen Abkommen gefährden bäuerliche Betriebe und bedrohen Umwelt- und 
Verbraucherstandards. Der Abschluss von CETA ermöglicht, dass TTIP quasi durch die Hintertür 
angewendet wird. Die Interessen großer Konzerne wie große Molkereien und Foodmultis stehen 
dabei über den Interessen des Gemeinwohls. Die Möglichkeit des Importes gentechnisch 
veränderter Pflanzen oder geklonter Tiere nach Europa muss unterbunden werden. Die Art der 
Herstellung, Verarbeitung und Kennzeichnung von Lebensmitteln muss demokratisch und nicht 
vor Schiedsgerichten entschieden werden. Global und regional müssen wir faire und 
nachhaltige Spielregeln im Agrarhandel schaffen. Dazu gehört auch, die Länder des Globalen 
Südens nicht durch Handelsabkommen zur Öffnung ihrer Agrarmärkte zu zwingen und sie beim 
Aufbau von Wertschöpfung und Erfüllung von Produktstandards zu unterstützen.
Für konsequenten Umwelt- und Klimaschutz, die Qualität der Böden, des Wassers und der Luft 
sowie den Schutz der Arten und Tiere unseres Planeten brauchen wir eine Neuausrichtung der 
Europäischen Agrarpolitik. Auch weil der Druck auf den EU-Haushalt steigt, muss sich die GAP 
neu legitimieren. Dabei steht für uns aber fest, dass die europäische Agrarwende öffentliche 
Mittel braucht. Denn nur so erreichen wir den Umbau hin zu einer ökologischen und 
tiergerechten europäischen Landwirtschaft, die den Bäuer*innen in Europa und in sich 
entwickelnden Ländern faire Lebens- und Arbeitsbedingungen ermöglicht und gesundes und 
bezahlbares Essen produziert.
Wir fordern eine transparente, ziel- und leistungsorientierte Förderpolitik, die 
gesellschaftliche Ziele, die mit Instrumenten des Fachrechts, der Marktordnung und einer 
fairen Handelspolitik abgestimmt ist und das Nachhaltigkeitsziel 2 der Agenda 2030 umsetzt. 
Durch ein systematisches Monitoring sollen die externen Effekte der GAP überprüft werden. 
Alle staatlichen Unterstützungsmaßnahmen müssen offengelegt und für alle sichtbar sein. Der 
Übergang zu einer neuen Förderlandschaft erfordert Zeit und Planungssicherheit, um 
Landwirt*innen eine Umstellung zu ermöglichen. Solch eine Neuausrichtung der GAP muss die 
gesamte Wertschöpfungskette von den landwirtschaftlichen Vorstufen über die Produktion, den 
Handel und die Verarbeitung bis hin zu den Verbraucher*innen in den Blick nehmen. So erhöht 
sich die Akzeptanz der GAP und verbessern sich die Perspektiven der ländlichen Räume.
und Innovator für eine vielfältige und nachhaltige Land- und Lebensmittelwirtschaft. Durch gezielte Hilfen soll die Zahl von Biobetrieben maßgeblich gesteigert werden. Derzeit wird Ökolandbau erst auf etwa 8% der landwirtschaftlichen Flächen betrieben. Wir wollen diese Art der mensch-, tier- und umweltverträglichen Landwirtschaft erheblich ausbauen und die Förderung der Landwirtschaft an ökologische Kriterien knüpfen, um spätestens 2030 eine klima- und umweltgerechte Bewirtschaftung auf 50% der landwirtschaftlichen Flächen erreicht zu haben.
Wir Grüne stehen für konsequenten Umwelt-, Tier- und Klimaschutz und kämpfen für gute 
Qualität der Böden, sauberes Wasser und reine Luft. Wir machen uns stark für den Schutz der 
Arten, die auf unserem Planeten leben. Auf diese Grundlage beruht Grüne Agrarpolitik. 
Verbraucher*innen sind auf gesunde und bezahlbare Nahrungsmittel angewiesen und Bäuer*innen 
in Europa wie in anderen Ländern auch auf faire Bedingungen am Markt. Daher brauchen wir 
eine global gerechte Agrarwende hin zu einer ökologischen europäischen Landwirtschaft, die 
die Vielfalt der Regionen Europas berücksichtigt. Wir wollen eine konsequente Umsetzung der 
17 Ziele der Agenda 2030 der UNO (Sustainable Development Goals). Insbesondere ist die 
Umsetzung der Ziele nachhaltige Landwirtschaft, verantwortungsvoller Konsum und das Leben 
auf dem Land für eine europäische nachhaltige und faire Landwirtschaft wichtig.
Wir streiten seit langem dafür, bestehende Spielräume für die Agrarwende im Rahmen der 
Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) auf mitgliedsstaatlicher Ebene 
auszunutzen. Für die GAP nach 2020 fordern wir eine ziel- und leistungsorientierte 
Förderpolitik, die mit Instrumenten des Fachrechts, der Marktordnung und der Handelspolitik 
abgestimmt ist. Solch eine Neuausrichtung der GAP muss die gesamte Wertschöpfungskette von 
den landwirtschaftlichen Vorstufen über die Produktion, den Handel und die Verarbeitung bis 
hin zu den Verbraucher*innen in den Blick nehmen. Unser agrar- und ernährungspolitisches 
Ziel ist es, alle Menschen mit gesunden Lebensmitteln zu versorgen, die Grenzen unseres 
Planeten zu respektieren und dabei regionale Wirtschaftspotentiale hier wie außerhalb der EU 
zu entwickeln.
Europas gemeinsame Agrarpolitik wurde eingeführt, um unter anderem eine stabile Versorgung 
mit bezahlbaren Lebensmitteln sicherzustellen. Seit 2003 werden 70 Prozent der GAP-
Subventionen, also rund 40 Milliarden, über die so genannte 1. Säule als pauschale 
Flächenprämie an die Betriebe ausgeschüttet. Diese leistungsungebundenen Zahlungen belohnen 
lediglich Besitz und Größe und verstärken so das „Wachsen oder Weichen“ in der 
Landwirtschaft. Durch das sogenannte Greening wurde zwar ein Teil der Zahlungen seit 2013 an 
Umweltleistungen gekoppelt, die Anforderungen wurden jedoch im Zuge der Verhandlungen stark 
aufgeweicht. Die anderen 30 Prozent des GAP-Budgets werden als leistungsgebundene 2. Säule 
für Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes und für Klima-, Tier-, Arten- oder 
Naturschutz verwendet. So entspricht die 2. Säule stärker dem Grundsatz „öffentliches Geld 
für öffentliche Güter“. Diese Gelder müssen im Gegensatz zu den Direktzahlungen der 1. Säule 
durch die Bundesländer kofinanziert werden.
Auch nach der GAP-Reform von 2013 gingen der dramatische Strukturwandel hin zu immer weniger 
und immer größeren Betrieben und das Höfesterben in der bäuerlichen Landwirtschaft weiter. 
Die Ausrichtung der GAP auf Kostenführerschaft und Export erwies sich als Sackgasse für 
viele Betriebe. Zudem zeigte sich, dass die Maßnahmen zum Schutz des Klimas, des Bodens, der 
Gewässer und der Arten bei weitem nicht ausreichen. Denn Billigessen ist nur an der Kasse 
billig. Die Folgekosten der fortschreitende Intensivierung der Landwirtschaft etwa durch 
Trinkwasseraufbereitung, Sanierung von Gewässern, Naturschutzmaßnahmen zum Ausgleich für die 
schwindende Artenvielfalt oder Kosten im Gesundheitssystem, tragen nicht die 
Verursacher*innen sondern die öffentliche Hand. Somit zahlen Steuerzahler*innen dreifach für 
Lebensmittel: An der Ladentheke, durch Steuergelder im Rahmen der GAP und durch Steuergelder 
für die externalisierten Kosten industrieller Landwirtschaft. Viele kleine Betriebe hingegen 
können im Wettbewerb mit der Agrarindustrie oft nicht mithalten – obwohl sie produzieren, 
was europäische Verbraucher*innen zunehmend nachfragen: regional, saisonal oder bio.
Die gemeinsamen Herausforderungen der EU wie beispielsweise die Bekämpfung der 
Jugendarbeitslosigkeit und der Brexit, durch den die EU einen Nettozahler verlieren wird, 
erhöhen den Druck auf den EU-Haushalt und somit auch den Druck zu Ausgabenkürzungen im 
Agrarhaushalt. Für uns ist aber klar: Die europäische Agrarwende braucht die Unterstützung 
der öffentlichen Hand - allerdings anders als bisher. Landwirt*innen sollen vergütet werden 
- wenn sie gesellschaftliche Ziele umsetzen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. 
In einer Politik unter dieser Prämisse kann die klassische Agrarförderung als 
unkonditionierte Leistung nicht erhalten bleiben. Um die GAP neu zu legitimieren, soll sie 
folgende Eckpunkte umfassen.
Monokulturen, Pestizide, ein zu hoher Nährstoffeinsatz, schwere Geräte auf den Äckern und 
Flächenverbrauch schädigen unsere Natur besorgniserregend. Die Zahl an ausgestorbenen und 
bedrohten Arten hat dramatische Ausmaße angenommen. Bisherige Bemühungen um Greening, 
Förderung von Blühstreifen, Fruchtfolgeauflagen oder integrierter Pflanzenschutz wurden 
regelmäßig soweit aufgeweicht, dass die Maßnahmen nicht den notwendigen Erfolg gezeigt 
haben. Eine Ökologisierung der Landwirtschaft soll grundlegende Zielsetzung der GAP sein, 
damit unsere Landschaft nicht weiter in Schutz- und Schmutzgebiete auseinander driftet. 
Landwirtschaftliche Flächen müssen gleichzeitig Lebensraum für Vögel, Insekten, wildlebende 
Kleintiere und Wildkräuter sein. Maßnahmen zum Erhalt und Verbesserung der natürlichen 
Bodenfruchtbarkeit und Gewässerreinhaltung müssen honoriert werden. Es müssen deutliche 
Regeln für den Verzicht auf Pestizide, für weniger Nährstoffeinsatz, Fruchtfolgen und 
natürliche Flächen wie zum Beispiel Gewässerrand- oder Blühstreifen sowie Hecken gesetzt 
werden.
18 Prozent der durch den Menschen verursachten Treibhausgase werden in der Landwirtschaft 
erzeugt. Die industrielle Tierhaltung verursacht große Mengen klimaschädlicher Gase wie 
Lachgas und Methan. Zudem setzen großflächige Urwaldabholzung für Futtersoja und Palmöl, die 
Zerstörung von Moorböden und der Einsatz von synthetischem Stickstoffdünger in der 
Agrarwirtschaft große Mengen an Treibhausgasen frei. Politisch muss deshalb die 
gentechnikfreie Futtermittelerzeugung vor Ort, der Schutz von Wäldern, Mooren und 
klimaschützender Ackerbau ohne CO2-intensive Inputs unterstützt werden. Massentierhaltung 
muss beendet werden. Die Tierhaltung muss flächengebunden an die naturräumlichen 
Voraussetzungen angepasst werden - dort, wo das Futter von weit her gekarrt werden muss, 
sollten weniger Tiere gehalten werden.
Die rasante Veränderung landwirtschaftlicher Betriebe hat in den letzten Jahrzehnten zu 
großem Tierleid geführt. Es sind Haltungsformen und Zuchtlinien entstanden, die Qualzuchten 
darstellen, die Tiergesundheit negativ beeinflussen und ethisch nicht tolerierbar sind. 
Zudem wird die Erhaltung vielfältiger und regional angepasster Tierrassen, der Beitrag von 
Tieren zu Kulturlandschaften und die biodiversitätsfördernde und besonders tiergerechte 
Beweidung nicht ausreichend honoriert. Den Umbau zu einer gesellschaftlich akzeptierten 
Tierhaltung soll ein besonderes Augenmerk eingeräumt werden. Wir fordern deshalb, die GAP-
Mittel verstärkt für den Umbau der Tierhaltung einzusetzen. Dabei sollen keine kosmetischen 
Korrekturen, sondern große Schritte für bessere Haltungsbedingugen gefördert werden, 
beispielsweise ganzjährige Weidehaltung, gemeinsame Haltung von Mutterkuh und Kalb oder ein 
Verzicht auf Tiertransporte. Für ein tiergerechtes Umbauprogramm müssen über die GAP hinaus 
auch Gelder von den Konsument*innen generiert werden, etwa in Form einer Abgabe, Umlage oder 
Steuer auf Tierprodukte, um die Veränderung bei tierhaltenden Betrieben gerecht zu 
finanzieren.
Wir wollen den ökologischen Landbau fördern. Denn die ökologische Landwirtschaft erfüllt 
durch ihr Kreislaufdenken und ihren Verzicht auf Pestizide und Kunstdünger den höchsten 
Standard im Hinblick auf den Schutz von Wasser, Boden, Luft und Klima. Biolebensmittel 
weisen zudem deutlich weniger Rückstände von Pestiziden und Antibiotika auf und sind daher 
gesünder. Dieser Goldstandard muss besonders gefördert werden, denn er ist Vision, Vordenker 
und Innovator für eine vielfältige und nachhaltige Land- und Lebensmittelwirtschaft. Durch 
gezielte Hilfen soll die Zahl von Biobetrieben maßgeblich gesteigert werden. Derzeit wird Ökolandbau erst auf etwa 8% der landwirtschaftlichen Flächen betrieben. Wir wollen diese Art der mensch-, tier- und umweltverträglichen Landwirtschaft erheblich ausbauen und die Förderung der Landwirtschaft an ökologische Kriterien knüpfen, um spätestens 2030 eine klima- und umweltgerechte Bewirtschaftung auf 50% der landwirtschaftlichen Flächen erreicht zu haben.
Ausdrücklich räumen wir der Arbeit in der Landwirtschaft einen besonderen Stellenwert ein. 
Denn die ökologische Verantwortung für die Natur, die ökonomische Verantwortung für den 
Lebensunterhalt und die regionale Verantwortung der Vertriebswege stellen hohe 
Anforderungen. Kleinere Betriebe wirtschaften zwar nicht automatisch ökologischer, erfüllen 
aber wichtige Funktionen für ländliche Räume. Wir wollen die Vielfalt der Betriebe erhalten 
und die Betriebe unterstützen, die durch eine ökologische Anbauweise und durch tiergerechte, 
kreislaufbasierte Tierhaltung die Umwelt schützen, anstatt sie zu belasten. Der bäuerliche 
Beruf soll wieder eine Zukunftsperspektive auch für den Nachwuchs werden.
Aufwendige, bürokratische Anträge und eine ungebundene Flächenprämie helfen großen, 
intensiven Betrieben. Daher ist es besonders wichtig, die bürokratischen Anforderungen der 
Gelder der 2. Säule zu senken, um Naturschutzmaßnahmen beispielsweise auch in Mittel- und 
Osteuropa leichter umsetzbar zu machen. Naturschutz wird auch dann eher umgesetzt, wenn die 
Pacht für die Flächen niedrig ist. Dem widerspricht aber die Logik der 1. Säule, die die 
Pachten derzeit in die Höhe treibt. Für eine zukunftsfähige Landwirtschaft muss die 
Gemeinsame Marktordnung eine zentralere Position im Rahmen der GAP einnehmen und wirksame 
Kriseninstrumente zum Beispiel zur Mengenregulierung bei Milchmarktkrisen beinhalten. Diese 
sozial- und agrarpolitische Maßnahmen betreffen die gesamte Wertschöpfungskette, in der 
Bäuer*innen gegenüber dem vorgelagerten Bereich, der Lebensmittelverarbeitung und dem Handel 
sowie der Aufbau lokaler Märkte gestärkt werden müssen. 
Für die Entwicklung hin zu einer ökologischen und tiergerechten Landwirtschaft müssen 
Wissenschaft und Forschung viel mehr auf den Schutz von Boden, Wasser, wildlebenden Pflanzen 
und Tieren sowie dem Klima abzielen. Dazu muss die Forschungsförderung auf diese 
Fragestellungen ausgerichtet und der Wissenstransfer in die Praxis gewährleistet werden. 
Eine fortschrittliche nachhaltige Landwirtschaft kann nur durch umfassende Beratung entlang 
der gesamten Wertschöpfungskette erreicht werden. In Ausbildung und Studium muss der 
ökologischen Landwirtschaft sowie agroökologischen Wirtschaftsweisen einen wesentlich 
höheren Stellenwert eingeräumt werden. Das Wissen über landwirtschaftliche 
Produktionsprozesse und über gesunde Ernährung nimmt ab und damit auch die Wertschätzung von 
landwirtschaftlicher Arbeit und Erzeugnissen. Eine umfassende Ernährungsbildung in Kitas und 
Schulen kann die Menschen bei der Entscheidung für das richtige Lebensmittel unterstützen.
Viele ländliche Regionen Europas stehen durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft vor 
großen Herausforderungen. Qualifizierte Arbeitsplätze gehen zunehmend verloren, junge 
Menschen zieht es in die Städte und ganze Landstriche drohen zu veröden. Andere ländliche 
Regionen Europas wie beispielsweise Teile Rumäniens und Bulgariens besitzen noch viel 
Entwicklungspotential in der Landwirtschaft. Um ländlichen Regionen hier Perspektiven zu 
eröffnen, müssen die Gelder der GAP auch dazu beitragen, regionale Wirtschaftspotentiale zu 
entwickeln. So kann etwa die Gründung von Regionalmarken Verbraucher*innen für den 
heimischen Markt gewinnen. Wichtig dafür sind jedoch hohe Standards, damit Verbraucher*innen 
bei Regionalität auf gute Qualität und ökologische Erzeugung schließen können. Ein 
Schwerpunkt soll dabei auf dem Auf- und Ausbau regionaler Wertschöpfungsketten, regionaler 
(Direkt-)Vermarktung und handwerklicher Lebensmittelverarbeitung liegen. Wie die aktuellen 
positiven Entwicklungen in der Biobranche und bei den Direktvermarktern zeigen, hat Grüne 
Politik hier schon Gewinner erzeugt. Neue Modelle der Stadt-Land-Kooperationen wie die 
solidarische Landwirtschaft oder Ernährungsräte können jungen Menschen auf dem Land eine 
Zukunft eröffnen und Menschen in der Stadt regionale Lebensmittel liefern. Wir wollen den 
ländlichen Raum bei der Wertschöpfung der Lebensmittelbranche maßgeblich beteiligen und 
ländliche Räume mit ihren spezifischen Traditionen und Kulturlandschaften unterstützen.
Wir wollen eine bessere Kennzeichnung von Lebensmitteln, um die Agrarwende zu beschleunigen. 
Noch klarer ist die Kennzeichnung beim Hühnerei: eine einfache Zahl gibt Auskunft über 
Haltungsbedingungen der Legehennen und bietet Verbraucher*innen somit eine echte 
Entscheidungsmöglichkeit beim Einkauf. Das Bio-Siegel bietet eine eindeutige Orientierung an 
der Ladentheke, die die ökologische Landwirtschaft unterstützt. Wir fordern nach diesem 
Vorbild eine transparente und eindeutige Kennzeichnung für alle Lebensmittel, die 
Verbraucher*innen Klarheit über Herkunft und Herstellungsweise der Produkte bringt. In ganz 
besonderem Maße gilt dies für den Bereich der verarbeiteten Produkte: Hier müssen klare 
Herkunftskennzeichnungen und eindeutige Angaben zur Art der Erzeugung her, damit 
Verbraucher*innen eine bewusste Kaufentscheidung treffen können. Damit schaffen wir mehr 
Transparenz, mehr Konsumentensouveränität und auch mehr Lebensmittelsicherheit. Dabei sollen 
kleinere Betriebe nicht mehr belastet werden als hochtechnisierte Großbetriebe. Wir wollen 
eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung schaffen und setzen uns ein für eine klarere 
Kennzeichnung von veganen und vegetarischen Lebensmitteln. Zur Agrarwende gehört für uns 
auch, die Lebensmittelverschwendung entlang der gesamten Warenkette durch verbindliche Ziele 
ebenso wie die Verpackungsflut zu begrenzen.
Das Menschenrecht auf Nahrung muss global gesichert werden. Die globale Agrarwende und der 
Kampf gegen Hunger und Mangelernährung weltweit müssen zusammen gedacht werden. Denn die 
intensive europäische Landwirtschaft hat enorme Auswirkungen auf die Ernährungssicherung und 
die Ernährungssouveränität in den Ländern des globalen Südens. Entsprechend darf auch die 
GAP dem Grundsatz-Artikel 208 im Vertrag von Lissabon nicht widersprechen. Was durch 
Entwicklungsprogramme in anderen Ländern aufgebaut wird, darf nicht durch die negativen 
Folgen anderer Politikbereiche wieder zurück geworfen werden. Egal ob Saatgut, Düngemittel 
oder Pestizide - immer weniger Konzerne bestimmen in immer größerem Maße den Agrarsektor. 
Das schadet sowohl bäuerlichen Betrieben hier in Europa als auch Kleinbäuer*innen weltweit. 
EU-Agrarprodukte zu Dumpingpreisen dürfen nicht die Märkte Afrikas, Asiens und Latein-
Amerikas überfluten und so die Lebensgrundlage von Millionen von Menschen zerstören. Unsere 
im Überschuss hergestellten billigen Lebensmittel zwingen bei uns und in anderen Ländern 
Bäuer*innen zur Betriebsaufgabe oder nehmen ihnen zumindest Entwicklungschancen. Unser 
Überschuss wird zudem auf Kosten der Ressourcen und der Fläche in den Ländern des globalen 
Südens produziert, die den Menschen dort für den Anbau ihrer Lebensmittel fehlen.
Für die nächste GAP-Reform erwarten wir von der EU-Kommission mehr als Lippenbekenntnisse 
zur Kohärenz mit entwicklungspolitischen Zielen. Die EU muss zum Ziel haben, 
Kleinbäuer*innen in den Ländern des Globalen Südens dabei zu unterstützen, mit 
agrarökologischen Methoden Lebensmittel für lokale und regionale Märkte herzustellen und so 
zur Ernährungssicherung beizutragen. Gleichzeitig müssen die Länder auch stärker beim Aufbau 
von Wertschöpfungsketten für die wachsenden städtischen Märkte unterstützt werden, um zur 
Entwicklung der Länder beizutragen. Mittels eines Beschwerdemechanismus muss sichergestellt 
werden, dass Fällen unerwünschter Auswirkungen der GAP auch nachgegangen wird, auch wenn 
bestehende handelsrechtliche Kategorien wie Dumping nicht erfasst werden. In der Verordnung 
zur GAP sollte auch ein systematisches Monitoring der externen Auswirkungen eingeführt 
werden. Diese Verantwortung darf die Kommission nicht auf Dritte wie Forschungsinstitute 
oder NGOs abwälzen.
Wir fordern Handelsabkommen, die hohe Standards schützen, Möglichkeiten der 
Weiterentwicklung bieten und Anreize dafür schaffen. Regionale, nachhaltige Landwirtschaft 
darf durch Agrarhandel nicht gefährdet werden - weder in der EU noch anderswo. Die 
transatlantischen Abkommen gefährden bäuerliche Betriebe und bedrohen Umwelt- und 
Verbraucherstandards. Der Abschluss von CETA ermöglicht, dass TTIP quasi durch die Hintertür 
angewendet wird. Die Interessen großer Konzerne wie große Molkereien und Foodmultis stehen 
dabei über den Interessen des Gemeinwohls. Die Möglichkeit des Importes gentechnisch 
veränderter Pflanzen oder geklonter Tiere nach Europa muss unterbunden werden. Die Art der 
Herstellung, Verarbeitung und Kennzeichnung von Lebensmitteln muss demokratisch und nicht 
vor Schiedsgerichten entschieden werden. Global und regional müssen wir faire und 
nachhaltige Spielregeln im Agrarhandel schaffen. Dazu gehört auch, die Länder des Globalen 
Südens nicht durch Handelsabkommen zur Öffnung ihrer Agrarmärkte zu zwingen und sie beim 
Aufbau von Wertschöpfung und Erfüllung von Produktstandards zu unterstützen.
Für konsequenten Umwelt- und Klimaschutz, die Qualität der Böden, des Wassers und der Luft 
sowie den Schutz der Arten und Tiere unseres Planeten brauchen wir eine Neuausrichtung der 
Europäischen Agrarpolitik. Auch weil der Druck auf den EU-Haushalt steigt, muss sich die GAP 
neu legitimieren. Dabei steht für uns aber fest, dass die europäische Agrarwende öffentliche 
Mittel braucht. Denn nur so erreichen wir den Umbau hin zu einer ökologischen und 
tiergerechten europäischen Landwirtschaft, die den Bäuer*innen in Europa und in sich 
entwickelnden Ländern faire Lebens- und Arbeitsbedingungen ermöglicht und gesundes und 
bezahlbares Essen produziert.
Wir fordern eine transparente, ziel- und leistungsorientierte Förderpolitik, die 
gesellschaftliche Ziele, die mit Instrumenten des Fachrechts, der Marktordnung und einer 
fairen Handelspolitik abgestimmt ist und das Nachhaltigkeitsziel 2 der Agenda 2030 umsetzt. 
Durch ein systematisches Monitoring sollen die externen Effekte der GAP überprüft werden. 
Alle staatlichen Unterstützungsmaßnahmen müssen offengelegt und für alle sichtbar sein. Der 
Übergang zu einer neuen Förderlandschaft erfordert Zeit und Planungssicherheit, um 
Landwirt*innen eine Umstellung zu ermöglichen. Solch eine Neuausrichtung der GAP muss die 
gesamte Wertschöpfungskette von den landwirtschaftlichen Vorstufen über die Produktion, den 
Handel und die Verarbeitung bis hin zu den Verbraucher*innen in den Blick nehmen. So erhöht 
sich die Akzeptanz der GAP und verbessern sich die Perspektiven der ländlichen Räume.
Der sehr gute Antrag wird durch die vorgeschlagene Konkretisierung noch bereichert:
Spätestens 2030 eine klima- und umweltgerechte Bewirtschaftung auf 50% der landwirtschaftlichen Flächen.
Kommentare
Paul Jürgen Kaiser:
Sanne Kurz:
Die im Änderungsantrag zu V-01 abgebildeten Konkretisierungen sind eine Minimal-Forderung - zumindest das ist dringend nötig.
Catherine Kern:
Catherine Kern:
Kornelia Mrowitzky:
Philipp Schmagold:
Die klima- und umweltgerechte Bewirtschaftung auf 50% der landwirtschaftlichen Flächen spätestens 2030 schlägt unser Bundesvorstand hier vor: https://antraege.gruene.de/bdk42/GRUeNES-Massnahmenpaket_fuer_Vogel-_Fledermaus-_und_Insektenschutz-38102/3381
Schöne Feiertage!
Philipp