Leider war es in den vergangenen Wochen oft überhaupt nicht möglich, politische Anliegen auf die Straße zu tragen. Obwohl Abstandsregeln eingehalten wurden, wurden Demonstrationen der Seebrücke und anderer Organisationen von der Polizei unterbunden. Akteure wie Herbert Reul (IM NRW) versuchten gar, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit insgesamt in Frage zu stellen. Selbstverständlich können zurzeit keine Großdemonstrationen stattfinden. Aber unter Auflagen, die das Risiko einer Infektion ausschließen, muss demonstriert werden dürfen. Dies ist möglich, wurde in einigen Fällen auch schon so praktiziert und in anderen Fällen gerichtlich bestätigt. Es ist deswegen notwendig, die Corona-Verordnungen aller Länder entsprechend anzupassen und dafür zu sorgen, dass Versammlungen unter den entsprechenden Auflagen regelmäßig durchgeführt werden können.
Dringlichkeitsantrag: | Eindämmung, Erholung und Erneuerung |
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Antragsteller*in: | Jonas Graeber (KV Osnabrück-Stadt) und 11 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 0%) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 29.04.2020, 13:05 |
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