1. Ordentlicher Länderrat 2020 - Digital
2. Mai 2020
Beginn: 14:00 Uhr, Ende 17:30 Uhr
Antragsberechtigt sind der Bundesvorstand, die Landesvorstände, die BAGen, die Kreismitgliederversammlungen bzw. Kreisdelegiertenversammlungen, der Bundesvorstand der GRÜNEN JUGEND sowie drei Mitglieder des Länderrates, die gemeinschaftlich einen Antrag stellen.
ANTRAGSBERECHTIGUNG: Bitte beachtet, dass die Antragstellung über Antragsgrün erfolgt. Bitte haltet dazu Eure grünen Netzdaten (Logindaten für https://netz.gruene.de) bereit. Wenn Ihr sie nicht findet, meldet Euch bitte bei uns unter netz@gruene.de.
Antragsschluss für eigenständige Anträge: 21. April 2020, 23:59 Uhr
Antragsschluss für Änderungsanträge: 29. April 2020, 23:59 Uhr
Antragsschluss für Dringlichkeitsanträge: 29. April 2020, 23:59 Uhr (gilt nur für Antragstellung über Antragsgrün)
Antragsschluss für Änderungsanträge zu Dringlichkeitsanträgen: 1. Mai 2020, 12:00 Uhr