Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist nur eines der rechtsstaatlichen Prinzipien, bei denen derzeit ein erhebliches "Vollzugsdefizit" zu beklagen ist. Jetzt ist die Zeit, diesen Kontext wieder in den Blick zu nehmen, zum Handlungsmaßstab zu machen und Korrekturen vorzunehmen. Deshalb an dieser Stelle der ergänzende Hinweis auf die weiteren rechtsstaatlichen Prinzipien und ihre uneingeschränkte Gültigkeit.
Dringlichkeitsantrag: | Eindämmung, Erholung und Erneuerung |
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Antragsteller*in: | BAG DuR (dort beschlossen am: 28.04.2020) |
Status: | Zurückgezogen |
Verfahrensvorschlag: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 29.04.2020, 20:37 |
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Uwe Sternbeck: