Veranstaltung: | 1. Ordentlicher Länderrat 2020 |
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Tagesordnungspunkt: | C Corona und die Folgen |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | 1. Digitaler Länderrat |
Eingereicht: | 03.06.2020, 10:09 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Die Würde aller Menschen ist unantastbar!
Beschlusstext
Als Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen wir uns für eine inklusive Gesellschaft
ein, in der die Würde eines jeden Menschen im Rahmen eines solidarischen
Miteinanders geschützt wird - in und außerhalb der Pandemie. Die Menschenwürde
und der Gleichheitsgrundsatz, wie sie das Grundgesetz garantieren, gelten für
alle Menschen gleichermaßen. In der Corona-Krise geraten diese Werte, wenn über
die Isolation von älteren Menschen gesprochen wird oder Gruppen gegeneinander
ausgespielt werden, zunehmend unter Druck. Das macht vielen Menschen Angst,
gerade jenen, die auch an anderen Stellen schon Erfahrungen mit
Diskriminierungen und Ausschlüssen machen. Menschen mit Behinderungen und
chronischen Erkrankungen haben den gleichen Anspruch auf Schutz ihrer
Grundrechte, insbesondere ihres Rechtes auf Leben und körperliche
Unversehrtheit, wie alle anderen Menschen auch. Angriffen auf diese Rechte
treten wir entschieden entgegen.
Im Rahmen der Corona-Krise hat sich auch in Deutschland eine Debatte um
Entscheidungsempfehlungen im Bereich der Triage, also Verfahren zur
Priorisierung medizinischer Hilfeleistung, insbesondere bei unerwartet hohem
Aufkommen an Patient*innen und objektiv unzureichenden Ressourcen, entwickelt.
Es muss alles getan werden, um solche Triage-Situationen bei den
intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten zu vermeiden. Aktuelle Empfehlungen
wurden unter anderem vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ)
kritisiert.
Gerade da die Frage der Triage grundgesetzliche Garantien in starkem Maße
berührt, finden wir es wichtig, eine politische Debatte über Triage-Richtlinien
entlang unserer Grundwerte und unseres Bilds einer inklusiven Gesellschaft zu
führen. Wir als Partei werden hier keine direkte Maßnahmen oder den konkreten
Weg festlegen können. Der Länderrat begrüßt deshalb, dass die Bundestagsfraktion
von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sich dafür einsetzen wird, dass sich die zuständigen
Ausschüsse des Bundestags mittels öffentlicher Anhörung von Expert*innen, zu
denen ausdrücklich auch Vertreter*innen der Menschen mit Behinderung und älterer
Menschen gehören müssen, mit dem Thema Triage-Richtlinien befassen. Dieser
Prozess wird von der Partei, insbesondere der Bundesarbeitsgemeinschaft
Behindertenpolitik politisch begleitet.
Dabei gilt für uns grundsätzlich: Die Verfassung mit ihren Grundwerten der
Menschenwürde, des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit, des
Gleichheitsgebots und ihrer Diskriminierungsverbote sowie staatlichen
Gewährleistungs- und Schutzpflichten gilt uneingeschränkt auch in der Pandemie.
Entscheidungsempfehlungen zur Triage müssen diskriminierungsfrei und
grundgesetzkonform ausgestaltet werden. Die strukturelle Benachteiligung oder
den generellen Ausschluss von Personengruppen beispielsweise aufgrund von Alter
oder Behinderung lehnen wir ab. Eine solche Benachteiligung liefe auch Gefahr,
zur Grundlage für weitere Diskriminierungen nach der Corona-Pandemie zu werden.