A-01-endgueltig: Gewalt gegen Frauen ist ein gesellschaftliches Problem - gerade in Krisenzeiten
Veranstaltung: | 1. Bundesfrauenrat 2020 - Digital |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 2 Aktuelle politische Lage |
Antragsteller*in: | Präsidium BFR (dort beschlossen am: 25.04.2020) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 27.04.2020, 10:39 |
Antragshistorie: |
Kommentare
Irene Meyer-Herbst:
und in Zeile 67 muss es "Ein Notfall-Fonds.. muss ... zur Verfügungn...." heißen statt "Einen..."
Den Passus ab Zeile 57 finde ich unklar: soll die betroffene Frau einen Anspruch auf Geldleistung explitzit für den Aufenthalt im Frauenhaus haben, der Bund die Häuser aber trotzdem voll finanzieren? Oder soll die Frau nur dann Geldleistungen bekommen, wenn sie eine andere Schutzeinrichtung aufsucht?